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Katholisches Arbeitsrecht

Mit einer Initiative zur Veränderung der „rechtlosen Arbeitsbedingungen von Bediensteten der katholischen Kirche“ will der Lingener Anwalt Robert Koop politische und gewerkschaftliche Mandatsträger in BRD und DDR auffordern, bei den nach der Vereinigung fälligen Grundgesetzänderungen den „arbeitsrechtlichen Freibrief der Kirchen“ außer Kraft zu setzen. Während seiner zwölfjährigen Praxis als Anwalt in Lingen habe er ein- bis zweimal im Jahr Arbeitsrechtsverfahren für Bedienstete der katholischen Kirche, meistens Kindergärtnerinnen und Erzieherinnen, durchgefochten. Da im Emsland soziale Einrichtungen ein „kirchliches Monopol“ seien, komme eine Kündigung immer einem Berufsverbot gleich.

Im vergangenen Jahr war eine Lingener Heilpädagogin vom Caritas-Verband fristlos gekündigt worden, weil sie nach einer Scheidung zum zweiten Mal geheiratet hatte (vgl. ausführlich taz vom 26.7.).

dpa/taz

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