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Katholen balgen sich ums Kondom

■ Der Streit ums Verhüterli und um die päpstliche Irrlehre geht in die nächste Runde

Saarbrücken (afp/taz) — Der Kondom-Streit in der katholischen Kirche geht weiter. Für eine Entscheidungsfreiheit, „nach Gewissensprüfung“ Kondome benutzen zu dürfen, sprach sich der Bonner Moraltheologe Franz Böckle am Donnerstag im Saarländischen Rundfunk aus. Katholiken mit einer „von der offiziellen Lehre der Kirche abweichenden Meinung“ seien „sogar verpflichtet, dieser zu folgen, wenn sie von der Richtigkeit ihrer Auffassung überzeugt sind“. Böckle unterstützte damit die Präsidentin des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken (ZdK), Rita Waschbüsch, die sich ebenfalls für die Entscheidungsfreiheit der Katholiken beim Gebrauch von Kondomen stark gemacht hatte.

Zu der Kondom-Diskussion war es nach der Afrika-Reise des Papstes gekommen, der sich trotz Aids erneut in skandalöser Weise gegen Präservative ausgesprochen hatte.

Rita Waschbüsch, die mit ihren Äußerungen eine Lücke in der Papst-Lehre entdeckte und von der Kondom-Ächtung des Papstes abwich, zog sich die Kritik der katholischen Theologin Uta Ranke-Heinemann zu. Waschbüsch wecke mit ihrem Vorschlag, die päpstliche Weisung zu mißachten, Illusionen bei den Gläubigen. Die katholische Sexualmoral, so Ranke-Heinemann, sei „unmenschlich“ und dürfe nicht „verharmlost und verfälscht“ wiedergegeben werden. Katholiken müßten gemäß der katholischen Dogmatik das Papst-Verbot von Kondomen „streng befolgen“, sonst drohe sogar eine „strafrechtliche Erzwingung“, kritisierte sie.

Diese Auffassung bezeichnete der Präsident des Instituts für Staatskirchenrecht in Bonn, Joseph Listl, als „völlig abwegig“. „Der Empfang chemischer oder mechanischer empfängnisverhütender Mittel richtet sich an das Gewissen des einzelnen, hat aber mit Strafe nicht das mindeste zu tun“, sagte er.

Feinsinnige Unterstützung für die ZdK-Präsidentin kam jetzt auch vom Tübinger Moraltheologen Dietmar Mieth. Ein „abweichender Gewissensentscheid widerspricht zwar der kirchlichen Lehre, und das Oberste Lehramt bezeichnet ihn deswegen als irrig“. Aber auch ein „irriges Gewissen“ sei bindend und müsse befolgt werden, sagte Mieth.

Sogar von einer „Pflicht“, wechselnde Partner durch den Gebrauch von Kondomen vor einer Aids-Infektion zu schützen, sprach der Bonner Moraltheologe Gerhard Höfer. Wer — entgegen der katholischen Lehre — „nicht bereit ist, in partnerschaftlicher Treue zu leben“, müsse als Konsequenz „andere schützen, denn er darf ja keine Körperverletzung begehen“.

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