piwik no script img

Kassenzettelpflicht in BerlinBericht aus Bon

Seit Neujahr gibt es zu jedem Kauf einen Kassenbeleg dazu. Naja, meistens zumindest, und nur wenn man es will. Ein Ortsbesuch in Kreuzberg.

Jetzt gibt's zu jedem Gekauftem noch einen Zettel dazu. Meistens jedenfalls Foto: dpa

Berlin taz | Eine Scheißregelung ist das“, antwortet der Betreiber eines Kiosks in Kreuzberg, ohne zu zögern, auf die Neujahrs-Gretchen-Frage: „Wie halten Sie’s mit der Bonpflicht?“ Er zeigt auf seinen Mülleimer, den er schräg unter die Kasse platziert hat. Seit dem Donnerstagmorgen spuckt die Maschine nach jedem Einkauf einen Bon aus, den der Besitzer abreißt und direkt in den Mülleimer wirft – falls Kund:innen nicht vorher explizit darum bitten.

Seit 1. Januar gilt mit Paragraf 146 der Abgabenordnung die Bonpflicht für Handel und Gastronomie. Sie ist Teil der Kassensicherungsvorordnung, mit der Steuerbetrug verhindert werden soll. Die Bonpflicht ist nicht gleichbedeutend mit einer Bonannahmepflicht, die es in Deutschland – anders als beispielsweise in Italien – weiterhin nicht gibt.

Der Kioskbetreiber lässt seinen Blick über Zeitschriften, Tabakwaren und Kaltgetränke gleiten. Die Regelung ist für ihn schlicht und ergreifend nicht nachvollziehbar und fern jeglicher Praxis: „Wer kauft Zigaretten und will dafür einen Bon?!“ Die Pflicht ist seiner Meinung nach überflüssig, in der Kasse sei ja bereits alles registriert. Die Aufrüstung seines Kassensystems, die mit der Neuregelung nötig wurde, habe ihn 800 Euro gekostet. Mehr als die Ausgabe ärgert ihn aber offensichtlich die sinnentleerte Handlung, die auszuführen er künftig gezwungen ist.

Die Bonpflicht ist aufgrund des erhöhten Papierverbrauchs, des umweltschädlichen Thermopapiers, der finanziellen Belastung für Einzelhändler:innen und der notwendigen Bürokratie seit einigen Wochen in der Kritik, die auch in Berlin geteilt wird. „Das haben irgendwelche Politiker mit dicken Bäuchen entschieden, und jetzt müssen wir das halt machen“, resümiert der Betreiber eines arabischen Restaurants nüchtern. Auch er habe die 800 Euro bezahlt, druckt den Bon aber erst aus, wenn Kund:innen darum bitten.

„Ich will keinen Bon“, lacht eine Frau, die sich ein Sandwich bestellt hat. „Das wird an irgendeinem Tisch entschieden und dann soll das Volk das umsetzen. Wir haben wirklich dringendere Probleme“, sagt sie empört. Zum Beispiel könnte man sich mal darum kümmern, dass der Silvestermüll nicht jedes Jahr liegen gelassen werde.

Bonpflicht? Kenn' ich nicht!

In einem asiatischen Imbiss um die Ecke weiß man hingegen noch gar nichts von der Bonpflicht. Die Frage nach dem Beleg erübrigt sich hier also.

„Der Verstoß gegen die Belegausgabepflicht ist nicht bußgeldbewehrt“, erklärt Alexis Demos, stellvertretender Sprecher der Senatsverwaltung für Finanzen. „Der Verstoß könnte aber als Indiz dafür gewertet werden, dass den Aufzeichnungspflichten nicht entsprochen wurde.“ Die Einhaltung der Belegausgabepflicht werde seit 1. Januar 2020 durch den Außendienst der Finanzämter überprüft. Mal sehen, was sie beanstanden werden.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • Bonpflicht besteht doch nur wenn eine Registrierkasse vorhanden ist. Wenn ein Kleinunternehmer die kasse in der Schublade am Tresen hat entfällt die Bonpflicht.

    Selbst wenn eine Registrierkasse da ist, wird es ziemlich schwierig all die kleinen Imbißbuden, Bäckereien, usw. zu kontrollieren. Die Unzahl kleienr Thrmaopapierbons sind eine Umweltsauerei.

    Aber die große Politik hat wieder einmal bewiesen daß sie handelt und "etwas tut". Wir sind alle beeindruckt davon !