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Kassen sparen

Kunststoffüllungen in Backenzähnen werden von den gesetzlichen Krankenkassen von heute an nur noch in Ausnahmefällen bezahlt. Zahnfarbene Füllungen müssen Patienten seit dem 1. Juli aus eigener Tasche bezahlen. Zahnärzte dürfen diese Füllungen nicht über Krankenschein abrechnen. Das teilte die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg mit. Nach einer neuen Richtlinie für die vertragszahnärztliche Behandlung dürfen Kunststoffüllungen nur noch als vertragszahnärztliche Leistung abgerechnet werden bei einer nachgewiesenen Allergie auf Amalgam oder bei einer schweren Niereninsuffizienz.

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