: Kartonweise AStA-Belege aufgearbeitet und gefeuert
■ Betr.: „AStA pleite und geplatzt“, taz vom 2.7.88
Werte Redakteure,
da lese ich doch heute die taz und dann den AStA-Artikel. Bei aller Sympathie für vieles Junge, Sozialistische und Alternative (Motto: Das Geld wird abgeschafft, ich kenne einen, der hat schon kein's mehr), doch eine kleine Anmerkung:
Ich vertrete den vom AStA eingestellten Buchhalter. Für DM 1.500 monatlich - und wie sich nunmehr herausstellt, ohne irgendwelche sozialen Absicherungen - hat mein Mandant kartonweise die Belege des AStA bis Ende Wintersemester 86/87 aufgearbeitet und einen Finanzabschluß vorgelegt, der uneingeschränkt positiv sowohl beim Rechnungshof als auch bei der Universitätsverwaltung aufgenommen wurde. Es ist gelungen, die Finanzen des AStA bis zu diesem Zeitpunkt buchhaltungsmäßig in den Griff zu bekommen und einen prüffähigen Abschluß vorzulegen.
Nicht der AStA hat den Rausschmiß meines Mandanten durchgesetzt, sondern vielmehr war es so, daß ihm Ende November 1987 mitgeteilt wurde, er brauche nunmehr nicht mehr kommen, was einer Kündigung entspricht. Der von mir angestrengte Prozeß vor dem Arbeitsgericht Bremen wurde in der ersten Instanz mit der Begründung verloren, der Arbeitsvertrag des Buchhalters sei nicht entsprechend den Bestimmungen des Hochschulgesetzes von zwei AStA-Vertretern unterschrieben.
Ich gehe davon aus, daß der Buchhalter dies nicht zu vertreten hat; er wäre gerne bereit gewesen, auch weitere Kartons von Belegen für den AStA aufzuarbeiten. Wir werden es nicht akzeptieren, daß die Finanzreferenten des AStA wie kleine Könige alles selbst allein unterschrieben und jetzt ein ganz normaler Arbeitsnehmer darunter leidet, daß die AStA-Referenten noch nicht einmal in der Lage waren, bei Vertragsunterschriften die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Also noch einmal: Im Arbeitsgerichtsrechtsstreit ging es überhaupt nicht um Fähigkeiten oder Unfähigkeiten, wenn man von der Unfähigkeit der AStA-Finanzreferenten absieht, Verträge ordnungsgemäß zu unterschreiben.
Bis dann, mit herzlichen Grüßen,
Jürgen Maly, Rechtsanwalt
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