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Kartenhaus der Anklage stürzt ein

■ Kammergericht hob Haftbefehle gegen Orlowsky und Behling auf / Jetzt Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

Der 5.Strafsenat des Kammergerichts hat jetzt die Haftbefehle gegen Claudia Orlowsky (29) und Wolfgang Behling (36) wegen Verdachts der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (§129) aufgehoben. Wie mehrfach berichtet hatten Orlowsky und Behling von Mitte Dezember bis Ende April wegen der Beschuldigung in Untersuchungshaft gesessen, die Gruppe „die Amazonen“ durch die Lagerung von Sprengstoff unterstützt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte im April Anklage wegen §129 erhoben und sich dabei auf höchst dubiose Beweismittel gestützt: Der Hauptbelastungszeuge, Polizeihauptmeister Eberhard Benzing, der jahrelang im Auftrag des Verfassungsschutzes als verdeckter Ermittler in der Kreuzberger Szene tätig war, hatte den Keller angemietet, der von den Angeklagten als Sprengstoffdepot benutzt worden sein soll. Weiteres Paradox: Der angeblich von Benzing im Keller gefundene Sprengstoff wurde nicht etwa dort von Polizeibeamten sichergestellt, sondern erst von Benzing und/oder Beamten des Verfassungsschutzes in Benzings Wohnung transportiert und erst danach Beamten des Staatsschutzes übergeben.

Zu dem Beschluß des Kammergerichts kam es, weil die 2.Strafkammer des Landgerichts sich geweigert hatte, gegen Orlowsky und Behling das Verfahren zu eröffnen. Die sog. Staatsschutzkammer war nämlich der Auffassung, die beiden gehörten wegen Verdachts der „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ (§129a) vors Kammergericht. Das Kammergericht kam aber zu ganz anderem Schluß: Orlowsky und Behling seien vor einer ganz normalen Strafkammer wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz anzuklagen, weil weder ein Tatverdacht nach §129 noch §129a bestehe. Der Haftbefehl wurde Justizsprecher Achhammer zufolge aufgehoben, weil der Vorwurf des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz einen solchen nicht rechtfertige. Orlowsky und Behling waren am 25.4. gegen jeweils 50.000 Mark Kaution und Meldeauflagen haftverschont worden.

plu