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Kartenfuchs darf weitermachen

FRANKFURT/M. adx ■ Bahnkunden können sich auch zukünftig übers Internet Mitfahrgelegenheiten suchen. Die Kammer für Handelssachen des Landgerichtes Frankfurt am Main lehnte einen Antrag der Deutschen Bahn AG ab, das Angebot von www.kartenfuchs.de per einstweilige Verfügung zu stoppen. Unter dieser Internetadresse können sich Reisegruppen organisieren und so verbilligte Bahntarife nutzen. Die Bahn hatte argumentiert, dass das Angebot von kartenfuchs.de die Tarifgestaltung einschränke und daher wettbewerbswidrig sei. Die Kammer urteilte, dass die Betreiber der Internetseite lediglich ein verbilligtes Angebot der Bahn aufgriffen, das Gruppen „ohne besondere persönliche Bindungen etwa familiärer oder beruflicher Art“ offen stehe. Die Bahn kann gegen dieses Urteil innerhalb von vier Wochen Berufung einlegen. Die vollständige Begründung des Richterspruches soll in Kürze unter der Adresse www.frankfurt-main.de abrufbar sein.