Kartellverfahren gegen Gazprom: Die verteilten Märkte im Osten
Die europäische Kommission hat ein Wettbewerbsverfahren gegen den russischen Konzern Gazprom eingeleitet. Betroffen sind 8 EU-Staaten.
BRÜSSEL afp | Die EU-Kommission hat ein förmliches Wettbewerbsverfahren gegen den russischen Energieriesen Gazprom eingeleitet. Die Brüsseler Behörde verdächtigt den Konzern nach eigenen Angaben vom Dienstag, „seine beherrschende Marktposition“ bei der Gasversorgung in Mittel- und Osteuropa zu missbrauchen. Unter einem Wettbewerbsverstoß könnten infolge eines Anstiegs der Preise letzten Endes die Verbraucher leiden.
Betroffen sind nach Angaben des Sprechers von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia acht Länder, darunter Polen und die baltischen Staaten. Deutschland gehöre aber nicht dazu. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Untersuchung ausgeweitet werde, sagte der Sprecher Antoine Colombani.
Wenn Gazprom den Wettbewerb tatsächlich einschränke, könnte dies „zu höheren Preisen und einer Verschlechterung der Versorgungssicherheit führen“, erklärte die Kommission. „Letzten Endes würde solches Verhalten EU-Konsumenten schaden.“ Insgesamt kommen rund 25 Prozent des in der EU verbrauchten Gases aus Russland.
Gazprom könnte nach derzeitigem Stand seine marktbeherrschende Stellung auf mehrere Arten missbraucht haben. Die Firma wird unter anderem verdächtigt, den Weiterverkauf von Gas hintertrieben zu haben. Damit hätte sie dann allen Kunden ihre eigenen Preise diktieren wollen.
Diktierte Preise
Bereits im September 2011 hatte die EU-Kommission Hausdurchsuchungen bei mehreren Gasunternehmen öffentlich gemacht. Darunter waren neben Gazprom auch RWE und Eon. Damals ging es einerseits um den Vorwurf, dass die Unternehmen gemeinsame Sache gemacht und zum Beispiel Märkte aufgeteilt hätten.
Es ging aber auch um den Verdacht, dass Gazprom allein die anderen Firmen übervorteilt. Am Dienstag war nur von einer Untersuchung dieses letzten Punktes die Rede. Bis jetzt hat die Kommission aber noch keine Beweise. Falls Gazprom letztlich Verstöße gegen das europäische Recht nachgewiesen würden, drohen dem Konzern Geldbußen bis zur Höhe von zehn Prozent seines Jahresumsatzes.
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