Kartellamtsverfahren gegen Gasversorger: Verdacht auf überhöhte Preise
Das Bundeskartellamt hat am Mittwoch Verfahren gegen 35 Gasversorger aus allen Regionen Deutschlands eingeleitet. Der Verdacht: Sie tricksen beim Preis.
FREIBURG taz Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen "rund 35 Gasversorger" eingeleitet. Denn: Es bestehe der Verdacht auf missbräuchlich überhöhte Gaspreise für Haushalts- und Gewerbekunden. Die Behörde beruft sich dabei auf das seit Anfang diesen Jahres gültige Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Dieses verbietet Unternehmen der Energiewirtschaft mit marktbeherrschender Stellung, Entgelte zu fordern, die "die Kosten in unangemessener Weise überschreiten".
Welche Unternehmen konkret von dem Verfahren betroffen sind, war am Mittwoch noch nicht zu erfahren. Es hieß beim Kartellamt lediglich, es gehe um "Unternehmen aus allen Regionen Deutschlands, städtische und ländliche Versorger, eigenständige Stadtwerke und Versorger, die Beteiligungsunternehmen der vier großen Verbundunternehmen sind". Und so viel war auch klar: Die betroffenen Unternehmen versorgen zusammen vier Millionen Kunden mit jährlich 100 Milliarden Kilowattstunden Erdgas; das sind knapp 20 Prozent des Marktes.
"Nach derzeitigen Erkenntnissen erheben eine Reihe von Unternehmen Gaspreise in einer Höhe, die sie bei funktionierendem Wettbewerb nicht fordern könnten", sagte Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer. Im Markt der Haushalts- und Gewerbekunden sei die "Wettbewerbsintensität immer noch erschreckend gering".
Das Bundeskartellamt prüft, ob die Unternehmen einen Preis erheben, der mit ihren Bezugskosten fürs Gas und mit den Kosten für ihren Vertrieb nicht zu rechtfertigen ist - sodass sie übertriebene Marge einstreichen können. Zusammen machen die Kosten für Einkauf und Vertrieb etwa 55 Prozent des Gaspreises aus. 29 Prozent entfallen auf Steuern und Abgaben, 16 Prozent auf die Netzkosten, die durch die Bundesnetzagentur überwacht werden.
In Deutschland gibt es 770 Gasversorgungsunternehmen, von denen nur knapp 30 der Zuständigkeit des Kartellamtes unterliegen. Die übrigen Unternehmen mit nur begrenztem Marktgebiet fallen in die Zuständigkeit der jeweiligen Landeskartellbehörde. Auch einige Landeskartellbehörden haben bereits Verfahren eingeleitet, andere gaben ihre Zuständigkeit an das Bundeskartellamt ab.
Die Hälfte aller Haushalte in Deutschland heizt mit Erdgas, 30 Prozent mit Öl, der Rest mit Fernwärme, Strom, Kohle oder Holz. Haushalte und Gewerbe verbrauchten allein im Jahr 2006 etwa 480 Milliarden Kilowattstunden Erdgas. So bescherten sie den Gasversorgern einen Umsatz von gut 17 Milliarden Euro. Der Erdgasverbrauch in Deutschland liegt bei rund einer Billion Kilowattstunden jährlich, rund 18 Prozent davon stammen aus heimischer Förderung.
Eine Prognose zum Ausgang des aktuellen Kartellrechtsverfahrens ist schwierig, weil die Unternehmen je nach Strategie des Gaseinkaufs durchaus unterschiedliche Bezugskosten zu tragen haben, die sie dann entsprechend weitergeben können.
Sicher ist nur, dass die Zeit solcher Preiskontrollen in einigen Jahren abläuft: Ende 2012 wird der betreffende Passus im Gesetz entfallen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich dann ein Markt etabliert hat, der eine Preiskontrolle nicht mehr benötigt.
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