: Kartellamt versagt Handelsfusion
Berlin (dpa/vwd) — Das Bundeskartellamt hat die beabsichtigte Übernahme der WLZ Raiffeisen AG durch die Baywa AG untersagt. Durch einen Zusammenschluß würden beide Unternehmen auf zahlreichen Märkten ihre bestehenden marktbeherrschenden Stellungen verstärken oder neue begründen, erklärte das Amt. Dabei handele es sich um die süddeutschen Groß- und Einzelhandelsmärkte für Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie die süddeutschen Erfassungs- und Vertriebsmärkte für Brotgetreide und Braugerste. Baywa und WLZ sind Genossenschafts-Organisationen, die für die Mitglieder als Großhändler den gesamten Einkauf und Absatz vertreiben. Die Baywa erzielte 1990 einen Umsatz von 5,7 Milliarden Mark, die WLZ 1,3 Milliarden. Beide begründeten ihre Fusionsgelüste mit der EG-Agrarreform.
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