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Kartellamt gegen VW

Berlin (dpa) - Das Bundeskartellamt in Berlin hat der Volkswagen AG, Wolfsburg, in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung untersagt, V.A.G.-Händler zu veranlassen, Leasingverträge nur für die konzerneigene V.A.G. Leasing GmbH, Braunschweig, zu vermitteln. Die V.A.G. Leasing ist eine 100prozentige VW-Tochter. Sie ist nach Angaben des Kartellamts im Kfz-Leasing mit einem Marktanteil von etwa 20 Prozent bundesweit führend.

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