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KanzleramtGästelisten müssen öffentlich sein

| Das Bundeskanzleramt muss die Gästelisten von nicht-privaten Abendessen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) veröffentlichen. Die Informationen ließen weder Schlüsse auf die Willensbildung Merkels zu bestimmten Themen zu noch auf künftige Regierungsentscheidungen, so ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin. Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Bundeskanzlerin würden durch die Bekanntgabe nicht beeinträchtigt. Geklagt hatte der Verein abgeordnetenwatch.de. (epd)

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