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„Kampftrinkende“ Polizisten verurteilt

■ Expolizisten, die vor zwei Jahren einen hilflosen Mann umbrachten, wurden zu langen Haftstrafen verurteilt / Gericht: „Kampftrinken“ auf der Polizeiwache bei Schichtwechsel keine Besonderheit

Düsseldorf (dpa) - Zu je 13 Jahren Haft hat ein Düsseldorfer Schwurgericht am Donnerstag zwei junge Düsseldorfer Ex–Polizisten verurteilt, die vor zwei Jahren einen 56 Jahre alten arbeitslosen Chemielaboranten töteten und um 30 Mark beraubten. Im Verfahren hatten sich die Männer gegenseitig der Tat bezichtigt. Der Staatsanwalt hatte wegen gemeinschaftlichen Mordes für beide lebenslänglich gefordert. Das Gericht konnte während der dreimonatigen Verhandlung den Todeszeitpunkt des Opfers nicht eindeutig feststellen und somit keinem der beiden Angeklagten die Tat genau zuordnen. Des halb mußte es das nächtliche Verbrechen im Wald - Beute: 30 Mark - als schweren Raub sowie Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Mord werten. Zudem billigte die Richter den Angeklagten wegen übermäßigen Alkoholgenusses verminderte Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit zu. Der Chemielaborant war zunächst gewürgt und dann mit einer Krawatte erdrosselt worden. Der Mordprozeß war auch deshalb bundesweit in die Schlagzeilen geraten, weil einer der Angeklagten zu seiner Verteidigung von „Kampftrinken“ und „Saufen bis zum Umfallen“ auf der Polizeiwache Düsseldorf–Garath berichtete. Der Polizei in der nordrhein– westfälischen Landeshauptstadt drohte daraufhin ein handfester Skandal. Die Staatsanwaltschaft ermittelte und vernahm über 30 Beamte. Ergebnis: Die Akten wurden geschlossen, in Düsseldorf wollen entsprechende Gerüchte über Alkoholkonsum auf dieser Polizeiwache jedoch immer noch nicht verstummen. So stellte auch der Richter in der Urteilsbegründung fest, daß „Trinken bei Schichtwechsel jedenfalls hier keine Besonderheit war“. Und: Die von den Angeklagten begangene Tat sei begünstigt worden durch „dienstliche Verführung zum Alkohol, die nicht auszuschließen ist“.

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