Kampf um die Vorratsspeicherung: FDP-Ministerin contra Brüssel
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will weiter auf die anlasslose Massenspeicherung von Telekom-Daten verzichten. Von der EU-Kommission kann sie keine Hilfe erwarten.
FREIBURG taz | Die Justizministerin lässt sich nicht entmutigen. Auch nachdem die EU-Kommission signalisiert hat, sie werde an der Vorratsdatenspeicherung festhalten, will Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) keinen Gesetzentwurf zur erneuten Einführung vorlegen.
Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März gibt es in Deutschland keine Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten mehr. Entgegen einer EU-Richtlinie von 2006 wird nicht sechs Monate lang gespeichert, wer wann wen angerufen hat oder sich im Internet aufhielt. Karlsruhe hat eine solche Vorratsspeicherung allerdings nicht verboten, sondern nur einen besseren Schutz der Daten gefordert.
Seitdem verlangt die CDU/CSU, die Justizministerin möge schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Vorratsspeicherung vorlegen. Sonst gebe es Sicherheitslücken. Einen neuen Gesetzentwurf hat Leutheusser-Schnarrenberger bisher jeodoch mit Verweis auf eine Überprüfung der Richtlinie auf EU-Ebene abgelehnt. Schon seit Monaten spielt Leutheusser-Schnarrenberger auf Zeit.
Diese Strategie wird allerdings zunehmend schwieriger. Denn immer mehr zeichnet sich ab, dass die EU-Kommission keinen Vorschlag zur Abschaffung der Vorrats-Richtlinie vorlegen wird. "Wir brauchen die Vorratsspeicherung", sagte vielmehr die zuständige EU-Komissarin Cecilia Malmström, eine Liberale aus Schweden, Anfang Dezember bei einer Evaluations-Konferenz in Brüssel.
Sie stellte dabei erste Ergebnisse einer Umfrage unter den EU-Mitgliedsstaaten vor. Danach nutzen die Staaten im Schnitt 148.000 Mal pro Jahr die zwangsgespeicherten Daten. "Wenn die Daten nicht nützlich wären, würden Strafverfolgungsbehörden nicht menschliche und finanzielle Ressourven investieren, um soviele Anfragen zu stellen", schlussfolgerte Malmström.
Die EU-Kommission will Anfang nächsten Jahres ihren offiziellen Evaluationsbericht vorlegen. Darin wird die Komission wohl allenfalls Änderungen im Detail vorschlagen, deutete Malmström an. Die Vorratsspeicherung könnte auf sechs Monate begrenzt werden und die Herausgabe der Daten könnte grundsätzlich unter Richtervorbehalt gestellt werden. Beides würde in Deutschland nichts ändern, nur der Vorschlag für eine Kostenentschädigung würde die Telefon- und Internet-Firmen entlasten. Keiner der Punkte dürfte den Konflikt in Deutschland entschärfen.
Leutheusser-Schnarrenberger geht deshalb in die Offensive und will demnächst einen eigenen Vorschlag für das so genannte Quick-Freeze-Verfahren vorlegen, erklärte jetzt das Ministerium auf Anfrage der taz. Dabei werden Daten, die aus technischen oder buchhalterischen Gründen noch vorhanden sind, im Verdachtsfall schnell gesichert, bis ein Richter die Auswertung genehmigt.
Mit diesem Vorschlag ist der Konflikt mit der EU vorprogrammiert. Kommissarin Malmström hält Quick Freeze nämlich für keine effektive Alternative: "Data Freeze wird keine bereits gelöschten Daten zurückbringen". Nur die Vorratsspeicherung stelle sicher, dass Daten auch dann vorhanden sind, wenn man sie braucht.
Für ihren Konfliktkurs hat die Justizministerin aber die volle Unterstützung der FDP-Bundestagsfraktion. "Wir sind gaz klar gegen jede anlasslose Massenspeicherung von Bürgerdaten", sagte der FDP-Rechtspolitiker Marco Buschmann. Es lohne sich hier hart zu bleiben, die EU-Richtlinie sei völlig unverhältnismäßig. "Niemand würde vorsorglich alle Autofahrten registrieren, auch wenn sich so die eine oder andere Fahrerflucht aufklären ließe."
Der FDP-Politiker Buschmann plädiert dafür, auch weiterhin die Umsetzung der EU-Richtlinie zu verweigern. Immerhin haben neben Deutschland auch Schweden, Österreich, Irland, Griechenland und Rumänien die EU-Richtlinie noch nicht umgesetzt. In Rumänien hat das dortige Verfassungsgericht dies sogar generell verboten. Allerdings ist unklar, wie aus dieser kleinen, heterogenen und wenig kämpferischen Staatengruppe eine EU-Mehrheit werden soll, die die EU-Kommission in die Schranken weist.
Auch in Deutschland ist ja völlig unklar, ob sich Leutheusser-Schnarrenbergers Position letztlich durchsetzt. Sie vertritt in der Regierung nur den kleinen Koalitionspartner FDP und hat auch im Parlament keine Mehrheit hinter sich, denn die SPD als größte Oppositionspartei macht auch Druck für die Vorratsspeicherung.
Mittelfristig wird Leutheusser-Schnarrenberger deshalb wohl eher wieder auf Zeit spielen. Immerhin kann sie darauf verweisen, dass es Sinn macht, die Veränderung der EU-Richtlinie abzuwarten, bevor diese in deutsches Recht umgesetzt wird. Bis ein konkreter Vorschlag der Kommission vorgelegt wird, kann es allerdings noch einige Monate dauern. Außerdem müssen sich dann erst noch die EU-Mitgliedsstaaten mehrheitlich einigen.
Außerdem, auch darauf könnte die Justizministerin hinweisen, steht noch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit EU-Grundrechten aus. Der irische High Court will ein entsprechendes Verfahren in Luxemburg vorlegen, wird das aber wohl erst Mitte 2011 tun, weil noch Streit um die konkrete Vorlagefrage besteht. Und auch dann dauert es noch ein, zwei Jahre bis zu einem Urteil.
Die EU-Kommission hat schon angekündigt, dass sie nicht so lange warten und säumige EU-Staaten ihrerseits in Luxemburg verklagen will. Bisher hatte sie beim EuGH immer Erfolg. Schweden, Griechenland und Österreich wurden bereits wegen fehlender Umsetzung der Richtlinie veruerteilt
An diesem Donnerstag diskutiert der Bundestag über einen Antrag der Grünen. Sie wollen, dass die Bundesregierung "energisch" auf eine Aufhebung der EU-Richtlinie hinwirkt. Wie sich in den Ausschüssen abgezeichnet hat, wird der Antrag mit den Stimmen der Koalition (inklusive FDP) abgelehnt.
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