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Kali-Kumpel vor Gericht

■ Schließung rechtlich ungültig?

Berlin (dpa) – Die Kali-Kumpel aus dem thüringischen Bischofferode wollen mit juristischen Mitteln die Schließung ihrer Grube zum Jahresende verhindern. Wie der den Betriebsrat vertretende Rechtsanwalt Horst Sparolin gestern in Berlin erklärte, wollen die Kumpel per Gericht den Schließungsbeschluß der Aufsichtsratssitzung der Mitteldeutschen Kali AG (MDK) rückgängig machen.

Der Betriebsrat sei der Meinung, daß der Aufsichtsrat bei seinem Treffen vergangene Woche mangels ordnungsgemäßer Einladung nicht beschlußfähig gewesen sei. Die Sitzung war kurzfristig ohne Information aller Aufsichtsräte an einen geheimen Ort verlegt worden. Der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens, Friedhelm Teusch, räumte gestern ein, daß die Aufsichtsratssitzung unter ungewöhnlichen Umständen stattgefunden habe, ihr Beschluß sei aber rechtskräftig. – Außerdem streiten sich die Kumpel noch vor dem Arbeitsgericht mit der MDK. Dort war der Bischofferoder Betriebsrat in erster Instanz erfolgreich. Er hatte den ausgehandelten Sozialplan abgelehnt. Das Gericht hatte ein Ordnungsgeld in Höhe von 500.000 DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

Unterdessen bekräftigte der westfälische Unternehmer Johannes Peine sein Interesse, das Werk mit derzeit 700 Beschäftigten zu übernehmen und innerhalb von vier Jahren aus den „roten Zahlen“ zu führen. Die vom Aufsichtsrat angeführten Verluste von 26 Millionen DM in 1993 nannten Peine und der Betriebsrat völlig überhöht. Bei kosten- und erlösgerechter Betrachtung lägen sie bei 13 bis 15 Millionen DM.

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