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EU-AusländerKabinett für Kürzungen des Kindergeldes

BERLIN | Die Bundesregierung will das Kindergeld für EU-Ausländer kürzen, wenn der Nachwuchs der Betroffenen gar nicht in Deutschland lebt. Eine entsprechende Absichtserklärung hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. Einen konkreten Gesetzentwurf soll es allerdings erst nach Änderung des EU-Rechts geben.

Gegen das Vorhaben, die Höhe des Kindergelds an die Lebenshaltungskosten im Heimatland anzupassen, hatte sich besonders die EU-Kommission gewandt, die in dem Vorhaben eine Diskriminierung von in Deutschland lebenden EU-Ausländern sieht. Das EU-Recht sieht vor, dass in Deutschland lebende EU-Bürger für ihre Kinder das hierzulande geltende Kindergeld auch dann erhalten, wenn ihre Kinder im Heimatland leben. Dabei ist unerheblich, ob die Lebenshaltungskosten dort niedriger sind.

Aus Sicht der Bundesregierung führt dies zu Ungleichgewichten, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Die Regierung fordert daher die EU-Kommission auf, das europäische Recht in diesem Punkt zu ändern. (dpa, afp)

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