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Kabel nur einstimmig

München (dpa) - Der Anschluß ans Kabelfernsehen stellt eine bauliche Maßnahme dar, über die grundsätzlich nur einstimmig beschlossen werden könne, entschied das Oberlandesgericht in Celle. Die einfache Mehrheit reiche dann, wenn eine vorhandene Antennenanlage sowieso reparaturbedürftig sei und die Anschlußkosten nur geringfügig über dem Reparaturaufwand lägen.

(AZ: 4 W 194/87 OLG Celle)