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■ KURZARBEITLänger Geld im Westen

Bonn (dpa) — Kurzarbeiter in den alten Bundesländern können ihre Leistungen künftig zwölf Monate lang — drei Monate länger als bisher — beziehen. Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) wird die ursprünglich bis zum 30. September 1991 befristete Rechtsverordnung für die Bezugsfrist von Kurzarbeitergeld für das alte Bundesgebiet bis zum 31. März 1992 verlängern. Danach soll wieder die alte Bezugsfrist von sechs Monaten gelten. Auch für die neuen Länder wird nach Informationen der Tageszeitung 'Express‘ eine Verlängerung der Kurzarbeiterregelung geprüft.

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