KOMMENTAR: JAN ZIER ÜBER DEN PFÄNDUNGSSCHUTZ : Die Banken verpflichten
Ein Bankkonto, das per Gesetz mindestens 985 Euro im Monat vor Pfändung schützt, ist an sich eine gute Sache. Auch wenn die Geldinstitute keineswegs verpflichtet sind, einem ein solches P-Konto neu einzurichten, von der Neuregelung also nur profitiert, wer schon – oder trotz Verschuldung noch – eine Bankverbindung hat.
Doch die Gebührenpolitik, die in einigen Banken verfolgt wird, ist zynisch. Sie folgt dem Prinzip: Wer Hunger hat, der soll auch frieren. Mit dem Hinweis auf – durchaus umstrittenen – Mehraufwand verlangen einige Geldinstitute von jenen, die kaum etwas haben, happige Gebühren – während sie zugleich großzügig kostenlose Konten bewerben.
Appelle an den guten Willen der Banken nutzen da oft wenig, auch wenn sie von höchster Stelle kommen. Selbst Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) setzt sich dafür ein, dass P-Konten kostenlos angeboten werden. Nur bei wenigen Instituten sind sie das. Das beweist aber zumindest: Es geht, wenn man denn nur will.
Also müssen Sparkassen – die ja einen öffentlichen Auftrag haben – und Banken darauf verpflichtet werden, P-Konten für jedermann kostenlos zu führen. Eine Initiative dazu stünde gerade dem Land Bremen gut zu Gesicht. Schließlich ist das Land bei Privatverschuldung und Privatinsolvenzen nach wie vor Spitze. Der Bedarf ist also da.