KOMMENTAR: EINGESCHRÄNKTE GLAUBENSFREIHEIT: Grüne gegen Menschenrechte
Die Grünen wollen die Zeugen Jehovas nicht anerkennen - mithilfe eines Tricks, ohne stichhaltige Gründe und im Widerspruch zur Rechtslage. Ein faires Verfahren sieht jedenfalls anders aus
S chikane geht auch mit rechtsstaatlichen Mitteln. Angetrieben von den Grünen führt die Bürgerschaft gerade vor, wie: Denn dass die Zeugen Jehovas (ZJ) als Körperschaft anzuerkennen sind, wissen die Abgeordneten längst. Die Frage ist ja höchstrichterlich geklärt.
Stichhaltige Gründe dagegen haben sie auch nicht gefunden. Nur einen Trick, die Anerkennung hinauszuzögern: Der Landesgesetzgeber hat noch kein standardisiertes Verfahren verabschiedet. Deshalb mischt der Landtag bei jeder einzelnen Körperschafts-Entscheidung mit - und kann den Antrag ablehnen.
Das bleibt auch dann pure Willkür, wenn dafür eine argumentative Fassade hochgezogen wird: Die ZJ würden die Menschenrechte nicht einhalten. Klar. Aber dann wären sie auch die erste Religionsgemeinschaft, die das ohne Abstriche täte. Denn das Menschenrecht auf Religionsfreiheit definiert ja gerade einen gesellschaftlichen Raum, in dem vermeintliche Offenbarungen wichtiger sind, als die Menschenrechte. Und in dem wird munter diskriminiert, gegen alternative Lebensentwürfe gehetzt und sogar die körperliche Unversehrtheit verletzt.
Wenn die Grünen das ändern wollen - bitte, nur los! Und munter bei den Großkirchen angefangen, fürs Frauenpriestertum bei den Katholiken gekämpft: Dann wäre die Blockade der kleinen ZJ wenigstens nicht ganz so bigott. Eine Menschenrechtsverletzung bliebe sie trotzdem: Wer wider besseres Wissen gegen bestehendes Recht abstimmt, sorgt für ein unfaires Verfahren.
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