Kommentar Neonazi-Entwaffnung: Recht gegen Rechte nutzen
Viel zu lange taten staatliche Stellen Waffen in Neonazi-Händen als bloßen Spleen ab: Diese Leute hätten nun mal eine Affinität zu sowas.
D ie Verfehlungen von Verfassungsschutz und Polizei im Zusammenhang mit dem Zwickauer Neonazitrio wirken nach: Seit Jahren standen die Behörden nicht mehr derart massiv in der Kritik. Den Handlungswillen der militanten Szene hätten sie nicht wahrgenommen, heißt es nun aus allen Richtungen, den Vernetzungsbemühungen kaum entgegengewirkt.
In der Tat wurden Waffen und Sprengstoff in Neonazi-Händen immer wieder als bloßer Spleen abgetan: Diese Leute hätten nun mal eine Affinität zu Waffen, hieß es seitens so mancher staatlichen Stelle. Eine Affinität freilich, die immer wieder in sehr konkrete Aktion umschlägt.
In den vergangenen Tagen nun haben die Behörden beinahe von sich aus gehandelt: Zuerst in Bremen, nun auch in Hamburg zogen sie die legalen Waffen bekannter Neonazis ein. Vielleicht folgen dem ja auch andere Länder.
An Weser und Elbe wendeten die Behörden schlicht geltendes Recht an, vernetzten ihre Datenbanken. Kein neues Gesetz, keine neue Zentraldatei war dazu nötig. Wie auch sonst Rechts- wie Rechtsextremismus-Experten immer wieder erklären, dass im Kampf gegen Neonazis keine neuen Gesetzesregelungen her müssen - sondern die konsequente Umsetzung der bestehenden. Brauchte es dazu wirklich erst zehn ermordete Menschen?
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