K.-o.-Tropfen-Prozess: Willenlos gemacht und missbraucht

Erstmals äußern sich die Angeklagten zu dem Vorwurf, einen jungen Mann gefügig gemacht und sich an ihm vergangen zu haben.

K.-o.-Tropfen-Prozess: Der aus Nürnberg stammende Angeklagte verhüllt sein Gesicht vor den Kameras. Bild: Klaus Wolschner

Nach zehn Tagen der Beweisaufnahme haben sich die beiden Angeklagten in dem Bremer K.-o.-Tropfen-Prozess in dieser Woche erstmals geäußert. Die Anklage wirft ihnen vor, sie hätten einen jungen Mann willenlos gemacht, sexuell missbraucht und durch die Tat „in die Gefahr des Todes“ gebracht – darauf steht nach Paragraf 177 der Strafprozessordnung eine Mindest-Haftstrafe von 5 Jahren.

Seit dem November vergangenen Jahres sitzen die Verdächtigen in U-Haft, die Staatsanwaltschaft findet die Beweislage erdrückend: Im Blut des Opfers ist eine äußerst hohe Dosis der chemischen Substanz der K.-o.-Tropfen – „GHB“ im Fachjargon – gefunden worden. DNA- und Sperma-Spuren wurden im Genitalbereich und an der Unterhose des Opfers identifiziert.

Die beiden Angeklagten haben gleichwohl in sehr ausführlichen Darstellungen jener durchzechten Nacht ihre Unschuld beteuert. „Was mir am Herzen liegt“, formulierte der Bremer Angeklagte, der bis zu seiner Inhaftierung in der SPD mehrere politische Ämter bekleidete: „Der K. (das Opfer, die Red.) läuft herum und denkt, dass er dreckig angefasst worden ist. Ich habe ihn nicht dreckig angefasst, ich habe ihm keine Betäubungsmittel gegeben.“

Beide Angeklagten erinnerten sich trotz der großen Mengen Alkohols und der Joints, die in jener Oktobernacht zwischen 2 Uhr und 6 Uhr morgens konsumiert wurden, an kleinste Details: Wer wann wo gestanden, wer wann welchen Joint an wen weitergegeben und wer was gesagt hat. In welcher Situation das Opfer die Substanz GHB in sich aufgenommen haben könnte, das fehlte in ihren sonst lückenlosen Berichten.

K. hatte ausgesagt, dass er frühmorgens gehen wollte, zu seiner Freundin fahren, und dass ihm da noch ein Rest Bier angeboten worden sei, er sei zum Anstoßen geradezu gedrängt worden. Danach habe er einen Filmriss. Diese Szene hat es in den Aussagen der Angeklagten nicht gegeben.

Und wie sind die Sperma- und Speichel-Spuren in die Unterwäsche des Opfers gekommen? In seiner Aussage gegenüber dem Haftrichter hatte der Angeklagte Frank S. behauptet, er habe den Notarzt gerufen, als er K. morgens mit Schaum vor dem Mund und gurgelnd-röchelnden Atemgeräuschen auf dem Sofa aufgefunden hatte. Der Rettungssanitäter habe ihm am Telefon gesagt, er solle die Hose aufknöpfen. An seinen Fingern könnten Sperma-Spuren gewesen sein.

Auf dem Tonbandmitschnitt des Rettungsdienstes findet sich der Satz des Sanitäters aber nicht. Vor Gericht nun erklärte Frank S., das Opfer habe schon mit halb heruntergezogener Hose schräg auf dem Sofa gehangen. Er habe Ritz-Spuren an den Oberschenkeln gesehen und mit seinem mitangeklagten Freund in der Unterhose nachgesehen, ob da vielleicht Anzeichen für einen Selbstmordversuch zu finden seien. Aus Angst vor dem Eindruck: ’Opfer lag in der Wohnung eines schwulen Pärchens mit offener Hose‘ habe er die Notlüge von dem Rettungsdienst erfunden.

Schließlich fehlte in den Versionen der Verdächtigten das, was die Kripo auf dem Computer des Angeklagten gefunden hat: Wenige Stunden nach dem Notarzt-Einsatz war eine Google-Suche gestartet worden zu der Frage: Wie lange braucht die Polizei zur Auswertung von DNA-Spuren?

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