: Justizsenatorin lobt Urteil zur Datensicherheit
Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung als richtungsweisend gewürdigt. Das Urteil sei wegbestimmend für den künftigen staatlichen Umgang mit bürgerlichen Freiheitsrechten, sagte die Senatorin am Dienstag. Außerdem hätten die Karlsruher Richter dem Bundesgesetzgeber mit ihrer Entscheidung „ins Stammbuch geschrieben, dass er bei der Ausgestaltung der Vorschriften nicht die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen“. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag das Gesetz zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig erklärt und eine sofortige Löschung der Daten angeordnet. Nach den Worten der Justizsenatorin verwerfen die Richter eine Vorratsdatenspeicherung zwar nicht grundsätzlich, machen dem zuständigen Gesetzgeber jedoch konkrete Vorgaben. (ddp)
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