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Justizministerin will kleineres AbkommenFür ein Acta „light“

Die Bundesjustizministerin hat sich für eine abgespeckte Version des umstrittenen Acta-Abkommens ausgesprochen. Es wäre besser, die Regelung von Patentrechten und Urheberrechten zu trennen.

Das Abkommen soll leichter werden. Bild: dpa

HAMBURG afp/taz | Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich für eine Verabschiedung des umstrittenen Acta-Abkommens in einer abgespeckten Form ausgesprochen. „Wenn wir das Urheberrecht bei Acta ausklammern, hätten wir wenigstens einen Bereich, in dem wir uns einigen können“, sagte die Ministerin dem Spiegel. „Besser wäre es gewesen, von vornherein Marken und Patente von der Frage der Urheberrechte zu trennen.“

Das von der EU-Kommission ausgehandelte Acta-Abkommen soll den Schutz des geistigen Eigentums verbessern. Es geht dabei unter anderem um Zollkontrollen, bei denen gefälschte Markenware aus Fernost beschlagnahmt wird. Das Abkommen berührt aber beispielsweise auch illegale Downloads von Musikdateien in einer Tauschbörse im Netz. Kritiker machen unter anderem geltend, Acta könne die Freiheit im Internet beschneiden. Der wissenschaftliche Dienst im Bundestag hatte allerdings in einem Gutachten auch gewarnt, dass Acta in Patentfragen mit dem Menschenrecht unvereinbar sei.

Leutheusser-Schnarrenberger äußerte Verständnis für die Anti-Acta-Proteste. „Wenn wir sehen, wie viele Leute es in ganz Europa gibt, die Acta nicht wollen, dann ist es richtig, diese Proteste aufzunehmen und zu sagen: Wir betreiben das vorerst nicht weiter“, sagte sie dem Spiegel. „Wir können doch nicht so tun, als interessierten uns die Sorgen der Menschen nicht. Das haben wir früher vielleicht getan, und das hat zur Politikverdrossenheit beigetragen.“

Die Justizministerin kündigte zugleich an, nach der parlamentarischen Sommerpause einen Entwurf zum Urheberrecht vorzulegen. „Wir wollen zum Beispiel die Möglichkeiten für Rechteinhaber erleichtern, an die Mail-Adressen von illegalen Downloadern zu kommen, um ihre Ansprüche geltend zu machen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger dem Magazin. Allerdings werde das Gesetz nicht der erhoffte große Wurf zu dem umstrittenen Thema. „Wir müssen ehrlich gestehen, dass wir noch nicht die richtigen Instrumente gefunden haben, um das Urheberrecht im Netz überzeugend und umfassend zu schützen.“

Zudem warnte die Justizministerin vor dem neuen Internetprotokoll IPv6, das seit wenigen Tagen gilt und theoretisch jedem User eine persönliche Netzkennung zuweisen kann. „Wir müssen aufpassen, dass die neue Technik nicht dazu führt, dass jeder User in seinem Surfverhalten identifiziert werden kann“, mahnte Leutheusser-Schnarrenberger. „Das neue Internetprotokoll darf nicht zu einem Überwachungsinstrument werden.“

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3 Kommentare

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  • F
    FranKee (Pirat)

    Frau LS soll erstmal ...

     

    1. ihre Fragen auf Abgeordnetenwatch beantworten, statt per immer gleichen Formbriefspam

     

    2. endlich den (seit Monaten versprochenen) Entwurf mit irgendwelchen zaghaften Schritten zur Eindämmung der deutschen Abmahnmafia vorlegen. Auch wenn ich nicht sehr viel mehr als ein bisschen lobbyneutrale Kosmetik erwarte.

     

    3. sich mal um das Problem des fliegenden Gerichtsstands kümmern, welcher zu den als "Zensurgerichtskammern" bekannten Wallfahrstätten geführt hat (und unverändert ziemlich klar gegen Art. 6 der UN Konvention "Recht auf ein faires Verfahren", dazu gehört ein neutraler Richter).

     

    Wenn sie damit fertig ist, könnte man auf (bundes/EU-)parlamentarischem Wege (für Christ/Sozialdemokraten: "Neu") sich was zur Pharmalobby überlegen...

     

    Bis dahin ist die Dame allerdings schon 10x nicht mehr im Amt. ...

  • H
    hallo?

    @Rick S.

    Als ob die sogenannten "Generika"-Hersteller - es dürfte sich wohl eher um Ware handeln, die unter Verletzung des Patentes hergestellt und vertrieben wird - altruistisch an der Gesundheit der Menschen interessiert wären und nicht am Umsatz. Die machen das auch nur so lange, wie es sich für sie rechnet und produzieren ausschließlich in Billigstlohnländern (verbunden mit einem Qualitätsrisiko gerade bei solchen illegalen Produkten). Arbeitsplätze im Inland gibt es bei diesen Herstellern bestenfalls für Pharmareferenten und Marketing.

  • RS
    Rick S.

    Das Abkommen berührt aber beispielsweise auch Medikamente, die als Generika hergestellt werden. Acta gibt auf einem Schiff, dass an einem ACTA-Hafen zwischen hält, Pharmaherstellern die Befugnis Containern mit Generika Ihrer Medikamente, die Fracht konfiszieren und vernichten zu lassen mit Umgekehrter Beweislast. Dabei spielt es keine Rolle, was für einen rechtlichen Status die Medikamente im Zielland haben. Ob Umsatz oder Leben wichtiger ist, wird in verschiedenen Kreisen mit verschiedenen Ergebnissen diskutiert.