Justizministerin will kleineres Abkommen: Für ein Acta „light“
Die Bundesjustizministerin hat sich für eine abgespeckte Version des umstrittenen Acta-Abkommens ausgesprochen. Es wäre besser, die Regelung von Patentrechten und Urheberrechten zu trennen.
HAMBURG afp/taz | Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich für eine Verabschiedung des umstrittenen Acta-Abkommens in einer abgespeckten Form ausgesprochen. „Wenn wir das Urheberrecht bei Acta ausklammern, hätten wir wenigstens einen Bereich, in dem wir uns einigen können“, sagte die Ministerin dem Spiegel. „Besser wäre es gewesen, von vornherein Marken und Patente von der Frage der Urheberrechte zu trennen.“
Das von der EU-Kommission ausgehandelte Acta-Abkommen soll den Schutz des geistigen Eigentums verbessern. Es geht dabei unter anderem um Zollkontrollen, bei denen gefälschte Markenware aus Fernost beschlagnahmt wird. Das Abkommen berührt aber beispielsweise auch illegale Downloads von Musikdateien in einer Tauschbörse im Netz. Kritiker machen unter anderem geltend, Acta könne die Freiheit im Internet beschneiden. Der wissenschaftliche Dienst im Bundestag hatte allerdings in einem Gutachten auch gewarnt, dass Acta in Patentfragen mit dem Menschenrecht unvereinbar sei.
Leutheusser-Schnarrenberger äußerte Verständnis für die Anti-Acta-Proteste. „Wenn wir sehen, wie viele Leute es in ganz Europa gibt, die Acta nicht wollen, dann ist es richtig, diese Proteste aufzunehmen und zu sagen: Wir betreiben das vorerst nicht weiter“, sagte sie dem Spiegel. „Wir können doch nicht so tun, als interessierten uns die Sorgen der Menschen nicht. Das haben wir früher vielleicht getan, und das hat zur Politikverdrossenheit beigetragen.“
Die Justizministerin kündigte zugleich an, nach der parlamentarischen Sommerpause einen Entwurf zum Urheberrecht vorzulegen. „Wir wollen zum Beispiel die Möglichkeiten für Rechteinhaber erleichtern, an die Mail-Adressen von illegalen Downloadern zu kommen, um ihre Ansprüche geltend zu machen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger dem Magazin. Allerdings werde das Gesetz nicht der erhoffte große Wurf zu dem umstrittenen Thema. „Wir müssen ehrlich gestehen, dass wir noch nicht die richtigen Instrumente gefunden haben, um das Urheberrecht im Netz überzeugend und umfassend zu schützen.“
Zudem warnte die Justizministerin vor dem neuen Internetprotokoll IPv6, das seit wenigen Tagen gilt und theoretisch jedem User eine persönliche Netzkennung zuweisen kann. „Wir müssen aufpassen, dass die neue Technik nicht dazu führt, dass jeder User in seinem Surfverhalten identifiziert werden kann“, mahnte Leutheusser-Schnarrenberger. „Das neue Internetprotokoll darf nicht zu einem Überwachungsinstrument werden.“
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