Justizfarce in Russland: Chodorkowskis Berufung abgeschmettert

Ein Moskauer Gericht bestätigt die Verurteilung des Ex-Yukos-Eigentümers und seines Kompagnons. Die Haftstrafe wird jedoch auf 13 Jahre verringert.

Michail Chodorkowsky bei seiner Berufungsverhandlung vor einem Moskauer Stadtgericht. Bild: reuters

MOSKAU taz | "Posor, posor - Schande, Schande!" skandierten die aufgebrachten Besucher im Moskauer Stadtgericht. Das Gericht hatte soeben der Berufung des Ex-Yukos Eigentümers Michail Chodorkowski und seines Kompagnions Platon Lebedew nicht stattgegeben.

Im Dezember 2010 war der ehemalige Öl-Tycoon zu einer zweiten Haftstrafe verurteilt worden, die ihn für 14 Jahre hinter Gitter brachte. Den beiden Angeklagten wurde im zweiten Prozess zur Last gelegt, die gesamte Ölproduktion des Yukos-Konzerns gestohlen und am Fiskus vorbeigeschleust zu haben.

Bereits im ersten Verfahren waren sie der Steuerhinterziehung derselben Menge Öls für schuldig befunden worden. Die absurde Anklage hatte im In-und Ausland Proteste hervorgerufen und die eklatanten Mängel des russischen Rechtsstaates offengelegt.

Das Moskauer Stadtgericht folgte der Anklage der ersten Instanz, setzte aber die Haftstrafe auf 13 Jahre herab und verringerte überdies auch den angeblichen Öldiebstahl um 130 Millionen Tonnen und 68 Milliarden Rubel.

Mit einer Aufhebung des Urteils hatte in Russland auch niemand ernsthaft gerechnet, da es sich im Fall Chodorkowski um einen politischen Prozess handelt. Der erfolgreiche Unternehmer wurde vom Kreml als politischer Konkurrent wahrgenommen.

Michail Chodorkowski hatte in seiner Berufungsbegründung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er weder Gnade noch eine Strafverkürzung verlange. Das Urteil zu verbessern sei nicht möglich, kosmetische Korrekturen sähen nur dümmlich aus.

Urteil "wissentlich gegen rechtsstaatliche Kriterien"

Ihm ginge es darum, durch die Aufhebung des Schandurteils Schaden vom russischen Justizwesen abzuwenden. Das Urteil hätte "wissentlich gegen rechtsstaatliche Kriterien" verstoßen, sagte er. Es sei absurd, voller Widersprüche und lasse Russland als Staat in der Welt lächerlich erscheinen. "In welchem Keller wurde diese stalinistische Spinne ausgegraben, die solchen Blödsinn schrieb?" fragte der Angeklagte und wurde umgehend vom Richter gerügt, sich eines angemessenen Tons zu befleißigen. Auch die Anwälte wurden mehrfach ermahnt, gegenüber der Justiz und dem politischen System nicht ausfallend zu werden.

Nach dem Urteil im Dezember hatte sich eine Gehilfin des Richters, Natalja Wasiljewa, im zweiten Verfahren an die Öffentlichkeit gewandt und behauptet, dass der Schriftsatz nicht vom Vorsitzenden Richter verfasst worden sei, sondern noch während der Verlesung des Urteils von einem anderen Gericht stückweise angeliefert wurde. Die Justizassistentin gab auch vor, dass der leitende Richter während des Verfahrens einer höheren Instanz regelmäßig Bericht erstatten musste.

Diesem ungeheuerlichen Vorwurf ging das Gericht indes nicht nach. Dass die Justiz keine Untersuchung einleitete, werteten Beobachter bereits als eine Bestätigung der Vorwürfe. Der Fall sollte nicht noch größere Wellen schlagen. Natalja Wasiljewa kehrte nach der Enthüllung auch nicht an ihren Arbeitsplatz im Gericht zurück.

Vergangene Woche hatte Präsident Dmitri Medwedjew in einem Gespräch mit Journalisten unterdessen Hoffnungen geweckt, dass die beiden Angeklagten womöglich doch vorzeitig entlassen werden könnten. Sollten Chodorkowski und Lebedew in die Freiheit gelangen, stellten sie absolut keine Gefahr dar, sagte der Kremlchef. Daraus meinten Beobachter entnehmen zu können, dass der Jurist Medwedjew im Gegensatz zu Premier Putin nichts gegen eine Freilassung einzuwenden hätte. Allerdings hat der Kremlchef in den drei Jahren seiner Amtszeit viel Richtiges gesagt, aber nichts zu sagen.

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