Justiz: Guts Pie Earshot kommen zum Geburtstag im Knast
Die Antifa-Aktivistin Andrea N. sitzt 14 Monate Haft ab. Ihre Unterstützer sagen, das Urteil sei politisch. Heute zum Geburtstag gibts ein Konzert.
Heute wird die Antifa-Aktivistin Andrea Franziska N. 40 Jahre alt. Für ihre Geburtstagsfeier werden 300 Gäste erwartet. Die Bands Guts Pie Earshot und Schlagzeiln aus Berlin werden ein Konzert für Andrea spielen. Sie werden laut sein müssen: Andrea N. wird nämlich nur indirekt an der Party teilnehmen können - am Fenster ihrer Zelle in der Justizvollzugsansalt Pankow. Dort sitzt sie seit dem 1. Dezember 2007. Ihre Unterstützergruppe "Freiheit für Andrea" ist davon überzeugt: "Andrea ist für ihre antifaschistische Arbeit im Gefängnis eingesperrt", sagt die Sprecherin der Gruppe.
Andrea N. wurde am 31. Juli 2007 vom Amtsgericht Tiergarten wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsrecht und Landfriedensbruch zu 14 Monaten Haft verurteilt . Die Strafe ist eine Aufsummierung von Bewährungsstrafen. Diese wurden in mehreren Verfahren aus den Jahren 2006 und 2007 gegen Andrea N. verhängt: Fünf Monate wegen des Mitführens von Farbeiern auf einer Demonstration, vier Monate für den Besitz von Pfefferspray während eines Gebirgsjägertreffens im bayrischen Mittenwald, drei Monate wegen Besetzung der Lichtenberger Ausländerbehörde und zwei Monate für die Besetzung eines Hauses in Friedrichshain. Sie entzog sich jedoch der Haft, die sie am 2. August hätte antreten sollen. Am 1. Dezember wurde sie dann von Beamten des Landeskriminalamtes während einer Demonstration in Rudow gegen einen Neonaziaufmarsch verhaftet, weil sie sich nicht an das Vermummungsverbot gehalten hatte.
Für die Solidaritätsgruppe hat die Haftstrafe einen politischen Hintergrund: "Mit dem Urteil wollte die Richterin Andreas politischer Arbeit ein Ende setzen", sagt die Sprecherin. Auch Benedikt Lux, Mitglied im Innenausschuss der grünen Fraktion, bewertet die Aufsummierung einzelner Haftstrafen kritisch und ist der Meinung, dass es "eine Bewährungsstrafe auch getan hätte". N. sei schließlich nie gegen Menschen gewalttätig gewesen.
Dieser Auffassung ist auch N.s Anwältin Maren Burkhardt. Sie versucht über den rechtlichen Weg zu erreichen, dass N. nur zwei Drittel ihrer Strafe absitzen muss. Da N. aber auch im Gefängnis gegen die dort bestehenden Verhältnisse protestiert, indem sie die Gefängnisarbeit verweigert, könnte dies jedoch schwierig werden. Hinzu käme, dass die Zwei-Drittel-Regelung in Berlin sehr restriktiv angewendet werde, so Burkhardt.
Die Soligruppe versucht nun über öffentlichen Druck eine vorzeitige Haftentlassung zu erreichen. Am 8. März, dem internationalen Frauentag, organisierte sie eine Demonstration, an der 1.000 Menschen teilnahmen. Ende April besetzten Aktivisten das Parteibüro der Grünen in Kreuzberg, um die Partei zur Unterstützung der Kampagne zu bewegen.
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