■ Justiz: Honecker bleibt in Haft
Berlin (dpa) – Das Berliner Kammergericht hat die Beschwerde des ehemaligen DDR- Staatschefs Erich Honecker (80) gegen seine weitere Inhaftierung verworfen. Haftverschonung komme nicht in Betracht, da dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr weiterhin bestünden, zitierte die Justizsenatsverwaltung gestern aus der Urteilsbegründung des höchsten Berliner Gerichts. Allerdings sei das Kammergericht aufgrund der neuen Gutachten der Ansicht, daß die Verhandlungsfähigkeit des krebskranken Honecker „mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr lange bestehen werde“, hieß es weiter. Das Gericht gehe davon aus, daß sich das Verfahren mindestens bis zum Jahresende 1993 hinziehen werde und der Angeklagte „mit großer Wahrscheinlichkeit“ den Verfahrensabschluß nicht erleben werde.
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