piwik no script img

Justiz in MalaysiaMord – und trotzdem nicht schuldig?

An diesem Montag startet der Prozess gegen zwei Frauen, die Kim Jong Uns Halbbruder getötet haben sollen. Es scheint, als seien sie selbst nur Opfer.

April 2017: Nach einem Verhör verlässt die Indonesierin Siti Aisyah das Gericht in Sepang Foto: reuters

Peking taz | Als Siti Aisyah Mitte April zum ersten Mal vor einem Gericht in der malaysischen Hauptstadt erschien, wirkte sie noch zuversichtlich, dass sie straffrei davon kommen würde. Die 25-jährige Indonesierin lächelte. Schließlich sei sie hinters Licht geführt worden.

Sie und ihre Mitangeklagte hätten gedacht, an einer harmlosen Fernsehsendung mit versteckter Kamera teilzunehmen. Sie sollten den ihnen ausgewiesenen Mann lediglich überraschen, einen Streich spielen. Keiner von beiden hätte vermutet, dass sie den spektakulärsten Mord dieses Jahrzehnts begehen würden.

Doch schon bei der zweiten Anhörung Ende Mai sah Aisyah sehr viel blasser aus. Inzwischen war sie im Bilde, wem sie am Morgen des 13. Februars auf dem Internationalen Flughafen von Kuala Lumpur eine Substanz ins Gesicht geschmiert hatte: Kim Jong Nam, dem Halbbruder des nordkoreanischen Machthabers.

Bei der dritten Anhörung brach sie in Tränen aus. Ihr Anwalt verlas einen Brief, der an ihre Familie gerichtet war. „Betet einfach für mich, dass der Fall bald beendet ist und ich nach Hause kommen kann.“

Wirklich schuldig?

Wegen des Giftmords am Halbbruder von Nordkoreas Machthaber Kim Jong Un wird ihr und Doan Thi Huong aus Vietnam am Montag der Prozess gemacht. Ihnen wird vorgeworfen, dem 45-jährigen Kim Jong Nam mit dem Nervengas VX vergiftet zu haben. Ihnen droht bei einer Verurteilung die Todesstrafe.

Nur: Sind sie wirklich schuldig? Doug Bock Clark, Journalist der US-Ausgabe des Magazins GQ, hat sich in den letzten Monaten intensiv mit den Hintergründen dieses Mordes beschäftigt. Und er bezweifelt, ob den beiden Frauen wirklich bewusst war, zu welcher Tat sie an jenem Februarmorgen angestiftet wurden.

Nach monatelangen Recherchen ist es ihm gelungen, im Detail zu rekonstruieren, wie die nordkoreanischen Auftraggeber Kontakt zu den beiden Frauen aufgenommen hatten. Die Geschichte von Doan Thi Huon ist schnell erzählt.

Sie ist in einem vietnamesischen Dorf aufgewachsen, war für 20 Sekunden berühmt, als sie bei der Casting-Show „Vietnam Idol“ einen Auftritt hatte. Schließlich landete sie im Rotlichtviertel von Hanoi als „Eskort“. Ein verdeckter Agent aus Nordkorea rekrutierte sie.

Rolle in einer Reality-Show

Aisyah ist den Recherchen zufolge am 5. Januar angeheuert worden. Ein Mann, der sich ihr gegenüber als japanischer Geschäftsmann ausgegeben hatte, habe ihr angeboten, eine Rolle in einer Reality-Show zu übernehmen. Sie solle bei laufender Kamera Passanten mit Baby-Öl einschmieren.

In den darauf folgenden Wochen zog sie mit einem Kameramann mehrmals durch Einkaufszentren von Kuala Lumpur, schmierte Männern Öl ins Gesicht, entschuldigte sich und verschwand.

Pro Dreh erhielt sie 100 US-Dollar bar auf die Hand. Das ist mehr als das Sechsfache was sie normalerweise für den „Service“ eines Kundens bekommen würde nach Abzug des Anteils an ihren „Vermittler“. In ihrem Heimatdorf bei ihren Eltern in Indonesien hat sie einen neunjährigen Sohn zu versorgen.

Selbst Tage nach ihrem Attentat ahnte sie nichts Schlimmes. Ihre Festnahme war für die malaysischen Behörden denn auch einfach. Sie fanden sie im Flamingo Hotel, das Zimmer auf Stundenbasis vermietet. Sie war mit einem Kunden beschäftigt. Polizisten führten sie ab und sperrten sie in eine Gefängniszelle.

Nicht Teil des Drehs

Beim ersten Verhör fragte sie bloß, wann sie endlich raus dürfe. Beim zweiten Mal beschwerte sie sich, dass sie noch immer nicht für den Sketch bezahlt worden sei. Erst beim vierten Verhör dämmerte ihr, das ihre Festnahme nicht Teil des Drehs war. Vom nordkoreanischen Machthaber wusste sie nichts. Sie verfolgte keine Nachrichten. Als ihr ein Bild des toten Halbbruders gezeigt wurde, brach sie in Tränen aus.

Für den malaysischen Polizeichef war der Fall zunächst eindeutig. Schließlich waren die zwei Frauen direkt nach dem Attentat auf die Toilette geeilt und hatten sich ihre Hände gewaschen. Das belegen Aufnahmen der Überwachungskameras.

Aus seiner Sicht wussten sie also offensichtlich vom Wirkungsgrad des Gifts. Die Anwälte der beiden Frauen fragen jedoch: Will man sich nicht immer die Hände waschen, nachdem man etwas Schmieriges angefasst hat?

Aisyah und Huong sind die einzigen, die sich in dem Mordfall vor Gericht verantworten müssen. Vier Verdächtige konnten nach der Tat sofort nach Nordkorea entkommen.

In der Botschaft verschanzt

Drei weitere verschanzten sich in der nordkoreanischen Botschaft in Kuala Lumpur. Sie erhielten anderthalb Monate später eine Ausreiseerlaubnis – nachdem das Regime in Nordkorea malaysische Geschäftsleute ausfliegen ließ, die es bis dahin in Pjöngjang als Geisel festgehalten hatte.

Als „unfair“ und „tragisch“ bezeichnen die Anwälte der beiden Frauen das Vorgehen der malaysischen Behörden. Die Drahtzieher durften das Land verlassen. Ihre Mandantinnen hingegen müssten nun als Sündenböcke herhalten für einen Mord, von dem sie nicht wussten, dass sie ihn begehen würden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

4 Kommentare

 / 
Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Dass die Anwälte das im Sinne Ihrer Mandantinnen kommentieren ist logisch und richtig.

    Trotzdem muss die Staatsanwaltschaft den Mord vor Gericht bringen und das Gericht muss anschließend feststellen, inwieweit die Beiden sich tatsächlich schuldig gemacht haben. Da gibt es eine große Bandbreite von komplett unschuldig über fahrlässige Tötung bis zu vorsätzlichem Mord.

    Für diese Klärung ist der Gerichtsprozess da und nicht die Recherche und Kommentierung eines Journalisten, so gut die Recherche auch sein mag. Dass die vermutlichen Drahtzieher nach NK entkommen konnten ist nicht fair, aber wer will es den Malaysiern verdenken, dass es Ihnen wichtiger war die eigenen Landsleute aus nordkoreanischer Geiselhaft zu holen? Die Botschaft zu stürmen wäre eh keine Option gewesen!

    • 8G
      85198 (Profil gelöscht)
      @Martin74:

      Die beiden sind wegen Mord angeklagt und nicht wegen etwas anderen.

      Dazu gehört hier doch zumindest ein hinreichender Tatverdacht. Ein Video, worauf sie sich die Hände waschen, ist das nicht.

      Wenn es keine beweisbaren Motive gab (woher sollen sie Kim Jong Uns Bruder kennen?) und sie auch nicht das Nervengas aus Nordkorea besorgt haben (wie auch als Prostituierte?), sondern es ihnen untergeschoben wurde (etwas anders läßt sich nicht beweisen), dann würde das hier bestimmt nicht mal ansatzweise für einen Prozess reichen, schon gar nicht wegen Mord.

       

      Noch vor jedem Gerichtsprozess ermittelt die Polizei und entscheidet, ob sie überhaupt jemanden für tatverdächtig hält. Danach entscheidet ein*e Staatsanwalt*in, ob es zur Anklage kommt und zu welcher, d.h. ob die Beweise und Indizien der Polizei rechtlich überhaupt eine Verurteilung zumindest möglich machen und ob es auch nach dem Rechtsverständnis Sinn macht, diese Anklage zu wählen und nicht eine andere, vielleicht eine mildere Anklage, weil die höhere Strafe ungerecht scheint oder auch eine strengere Anklage, wenn (sich) diese*r Staatsanwalt*in was zu beweisen hat. Erst dann kann es überhaupt zum Prozess kommen und das auch nur, wenn das Gericht die Klage nicht gleich abweist oder wegen Nichtigkeit fallen läßt (wie beim Besitz von einem Gramm Marijuana).

       

      Die Ermittlung der Wahrheit fängt weder im Gerichtssaal an, noch hört sie da auf. Dort werden nur Urteile gesprochen, wie beim Reichstagsbrandprozess, da kann noch lange drüber diskutiert werden, wer es wirklich war.

       

      Den deutschen Staatsanwalt möchte ich sehen, der seine Karriere ruiniert, indem er diese beiden Frauen wegen Mord anklagt.

    • 8G
      85198 (Profil gelöscht)
      @Martin74:

      Dann darf es ab heute laut Ihrem Dekret also keine Berichterstattung über Gerichtsfälle mehr geben, außer, dass das Ergebnis der Verhandlung verkündet wird?

      Dass ein Gericht falsch urteilen kann - ein Schelm, wer so etwas denkt.

      Die ganze Berichterstattung beim NSU-Prozess, alles ganz unfair der Öffentlichkeit gegenüber!?

    • @Martin74:

      Na dann hoffen wir mal, dass die malayische Justiz diese subtilen Abstufungen der Schuld zu erkennen willens und in der Lage ist.

      Darauf verlassen würde ich mich eher nicht.