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Justitia knatscht weiter

■ Limbach und Neumann: „Achtung selbstverständlich“

Berlin. Der Streit in der Justiz um die Freilassung Honeckers geht weiter. Der Generalstaatsanwalt beim Kammergericht Neumann und Justizsenatorin Limbach verwahrten sich gegen den Eindruck, sie hätten die Institution Verfassungsgerichtshof in Frage gestellt. „Die Achtung vor dem höchsten Berliner Gericht ist auch für den Generalstaatsanwalt selbstverständlich“, hieß es in einer Presseerklärung. Neumann habe nur „nach der massiven Schelte von Landgericht und Kammergericht sowie mittelbar der Staatsanwaltschaft durch den Verfassungsgerichtshof“ darauf hingewiesen, daß die Gerichte bei der Erörterung der Verhandlungs- und Haftfähigkeit Honeckers von den gleichen Erwägungen ausgegangen seien wie der Verfassungsgerichtshof. Deshalb habe Neumann es für erforderlich gehalten, die Justizangehörigen vor dem Vorwurf in Schutz zu nehmen, sie hätten bei ihrer Entscheidung, Honecker nicht freizulassen, das Grundrecht der Menschenwürde nicht beachtet. Der Verfassungsgerichtshof hatte bei seiner Entscheidung, den Haftbefehl aufzuheben und das Verfahren einzustellen, diesen Vorwurf erhoben. Die Staatsanwaltschaft hatte sich gegen den Vorwurf verwahrt, das Verfahren sei nicht rechtsstaatlich geführt worden. AP