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Juristen vor Gericht

■ Anwälte verstrickt in Millionenschwindel?

Neu aufgerollt wird seit gestern vor dem Landgericht Oldenburg ein Betrugsprozeß gegen drei Oldenburger Rechtsanwälte und Notare. Ihnen wird vorgeworfen, einem kriminellen Immobilienspekulanten dabei geholfen zu haben, Bankkredite von mehr als 100 Millionen Mark zu erschwindeln. Der Schaden aller hinters Licht geführten Banken wird von der Staatsanwaltschaft auf 63 Millionen Mark beziffert.

Ein erstes Verfahren war Ende vergangenen Jahres auf nicht alltägliche Weise geplatzt. Die Angeklagten hatten sechs Wochen nach Beginn des Prozesses beantragt, den Vorsitzenden der I. Großen Strafkammer in den Zeugenstand zu rufen. Damit durfte er in dem Prozeß nicht mehr als Richter mitwirken. Das laufende Verfahren mußte abgebrochen und von einer anders zusammengesetzten Strafkammer neu verhandelt werden.

In die Rolle des Zeugen geriet der Richter, weil er Mitte der achtziger Jahre im Vorfeld eines vergleichbaren Strafverfahrens als sogenannter Notarprüfer eine Oldenburger Anwaltskanzlei unter die Lupe genommen hatte. Dabei hatte er sich möglichweise auch mit den Geschäften eines der jetzt angeklagten Notare befassen müssen.

„Notarprüfer“ werden von den Präsidenten der Landgerichte beauftragt, routinemäßig oder beim Verdacht auf Verfehlungen die Beurkundungen der Notare im Landgerichtsbezirk zu überprüfen. Als Prüfer werden Richter eingesetzt. Gesetzliche Grundlage für den Blick in die vertraulichen Akten ist die Bundesnotarordnung. dpa

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