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Jurist über ESM-Klage„Es käme zu Panikreaktionen“

Der Verfassungsrechtler Franz Mayer über die Klage gegen den Eurorettungsschirm, das Bugdetrecht des Bundestags und Phantomdiskussionen.

„Die Richter in Karlsruhe wissen sehr genau, welche Auswirkungen ihre Entscheidungen haben können“, sagt Jurist Franz Mayer. Bild: dpa
Hannes Koch
Interview von Hannes Koch

taz: Herr Mayer, hebelt die Europäische Zentralbank EZB mit der Entscheidung, wieder Staatsanleihen verschuldeter Staaten zu kaufen, das Parlament aus?

Franz Mayer: Ich glaube nicht. Die EZB kann plausibel erklären, dass sie im Rahmen des Auftrags handelt, der in den EU-Verträgen niedergelegt ist. Diesen hat der Bundestag zugestimmt. Außerdem wird die Notenbank nur Anleihen von Ländern erwerben, die sich einem Sanierungsprogramm des Europäischen Stabilisierungsfonds unterworfen haben. Und auch die ESM-Hilfen muss der Bundestag jedes Mal absegnen.

Am Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht über mehrere Klagen gegen den Europäischen Fiskalpakt und den ESM. Die Kläger meinen, künftig könne der Bundestag sein verfassungsgemäßes Budgetrecht nur noch eingeschränkt ausüben.

Der Fiskalpakt könnte juristisch zwar auch ohne Deutschland in Kraft treten. Und die Bundesregierung hätte die Möglichkeit, die jährliche Neuverschuldung trotzdem auf 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung zu verringern – entsprechend dem Vertrag, aber freiwillig. Jedoch würde vom Fiskalvertrag ohne den entscheidenden Akteur kein kraftvolles politisches Signal gegen die Krise ausgehen.

Das Vertrauen der Investoren in die Eurozone nähme weiter ab, die Zinsen für Spanien und Italien stiegen, und Europa bräuchte noch mehr Rettungskapital. Dieses aber würde fehlen, wenn das Verfassungsgericht auch den ESM scheitern ließe.

Ohne die Mitwirkung Deutschlands kann der ESM das notwendige Kapital nicht einsammeln. Er wäre nicht arbeitsfähig. Schon eine zeitliche Verzögerung durch weitere Prüfungen des Verfassungsgerichts würde zu massiven Problemen führen. Die Eurozone hat dann ziemlich bald zu wenig Geld, um weitere Hilfen zu leisten. Die Krise könnte sich enorm verschärfen. Professionelle Investoren würden ihre europäischen Staatsanleihen abstoßen und die Privatleute ihre Konten bei den Banken räumen. Es käme zu Panikreaktionen.

Bild: Uni Bielefeld
Im Interview: FRANZ MAYER

44, Professor für Europa- und Verfassungsrecht an der Uni Bielefeld und hat den Bundestag bei EU-Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

Solche Bilder können sich auch die Verfassungsrichter ausmalen.

Die Richter in Karlsruhe leben nicht auf einem anderen Planeten. Sie wissen sehr genau, welche Auswirkungen ihre Entscheidungen haben können.

Das Verfassungsgericht legt großen Wert darauf, dass der Bundestag sein Budgetrecht ausüben kann. Wird dieses durch den europäischen Fiskalvertrag nicht eingeschränkt?

Ich vermute, die Richter werden diese Ansicht der Kläger zurückweisen. Denn der Bundestag hat sein Budgetrecht ja schon längst selbst eingeschränkt, indem er die Schuldenbremse im Grundgesetz verankerte. Diese funktioniert ganz ähnlich wie der Fiskalpakt. Das Entscheidende ist, dass der angebliche Haushaltssouverän dies ohne den Bundesrat, das Organ der Länderexekutiven, nicht mehr ändern kann. Das Königsrecht des Bundestages ist an diesem Punkt also schon weg.

Und wie sieht es mit dem ESM aus?

Auch dabei wird das Verfassungsgericht wohl keinen Konflikt zum Haushaltsrecht des Bundestages erkennen. Über einen ähnlichen Rettungsschirm (EFSF) haben die Richter ja 2011 geurteilt, dass er mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Davon unterscheidet sich der ESM nicht grundsätzlich.

Könnte der Bundestag denn verhindern, dass der ESM beispielsweise Spanien Kredite gibt?

Natürlich. Bevor Finanzminister Schäuble im ESM-Gouverneursrat der finanziellen Unterstützung für ein Land zustimmt, muss er den Bundestag informieren und fragen. Wenn das Parlament Nein sagt, gibt es kein Geld. Die Haushaltsautonomie und die Rechte der Bundesbürger sind damit gewahrt. Ob eine solche Weigerung politisch und ökonomisch durchzuhalten wäre, ist aber eine andere Frage.

Die Kläger argumentieren, Deutschland würde mit dem ESM eine unbeschränkte Haftung für andere Länder übernehmen.

Das ist eine Phantomdiskussion. Deutschland muss für seinen Anteil von 27 Prozent, maximal 190 Milliarden Euro, haften. „Unter allen Umständen“ ist die Haftung begrenzt, so sagt es der Vertrag. Diese Summe steigt erst, wenn man den Vertrag ändert. Das aber geht nur mit Zustimmung der Bundesregierung und des Bundestages.

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23 Kommentare

 / 
  • V
    Valentin

    Hier glauben wirklich einige, der Herr Mayer habe keine Ahnung und beschweren sich über den Blödsinn, den er verzapft.

    Da kann man sehen, wie naiv selbst die Leser der taz sind.

    Der Herr weiß sehr gut Bescheid und er weiß sehr gut, was er mit diesem Interview für Absichten hat. Und wer das nicht merkt, hat echt den Schuss noch nicht gehört. Was wir nicht wissen ist, wieviel Geld er aus gewissen Kreisen für diese mörderische Propaganda erhält. Sein Lächeln sagt alles.

     

    Und vor der taz ekle ich mich langsam, dass sie das alles unterstützt, indem sie so einem Halunken unwidersprochen Raum gibt.

    Und deshalb wären die Grünen die letzten, die ich wählen würde.

  • HB
    Heiner Brömstrup

    Wir wollen keinen undemokratischen, europäischen Zwangsstaat gegen den Willen der Menschen

     

    Der ESM-Vertrag (frei nach Baron Rothschild: „Man gebe mir die Macht über das Geld, dann ist es mir egal, wer die Gesetze macht!“) ist schlicht das Ermächtigungsgesetz zur Errichtung eines undemokratischen, vom Finanzkapital beherrschten, europäischen Zwangsstaates, ähnlich dem der Volksrepublik China.

     

    Wir, die Mehrheit der Menschen in Deutschland und in der Euro-Zone, wollen diesen undemokratischen, europäischen Zwangsstaat a la Merkel, Schäuble und Co. nicht, wir wollen ein demokratisches Europa des Friedens, der Freiheit, der Vielfalt und Freundschaft, der Verantwortung und der sozialen Gerechtigkeit.

     

    Noch wäre es möglich, durch ein gemeinsames, entschlossenes Handeln aller verantwortlichen Politiker den derzeitigen Entwicklungsprozess zu einem europäischen Zwangsstaat (Bundesstaat) durch Aufgabe des Euros zu stoppen und in Richtung eines demokratischen Europas der Vaterländer (Staatenbund) zu verändern. Mehr nicht! Diese Lösung wäre zum Wohle aller europäischen Länder, auch der Länder, die heute der Euro-Zone nicht angehören.

  • M
    Michel

    >>"Das ist eine Phantomdiskussion. Deutschland muss für seinen Anteil von 27 Prozent, maximal 190 Milliarden Euro, haften. „Unter allen Umständen“ ist die Haftung begrenzt, so sagt es der Vertrag."

  • S
    Slobo

    "Jedoch würde vom Fiskalvertrag ohne den entscheidenden Akteur kein kraftvolles politisches Signal gegen die Krise ausgehen."

     

    Hier habe ich aufgehört zu lesen. Wozu braucht Politik Kraft oder kraftvolle Signale? Das ist doch alles neoliberales Gewäsch. Politik muss rational sein und sie muss niemanden beeindrucken.

  • R
    Ronaldo

    ...manchmal wünschte ich mir ich wäre ein bisschen dümmer, dann müsste ich mich nicht so fürchten!

    Wenn Karlsruhe den ESM durch winkt und sich so willfährig gegenüber der Politik und der Finanzwelt zeigt haben wir, in 10 Jahren, endlich den wahren Sozialismus, jeder hat dann soviel wie der andere, nämlich so gut wie nichts!.

    Das Guthaben das über Jahrzehnte schon von unseren Regierenden nicht zusammen gehalten werden konnte wird dann von noch unfähigeren, sinnlos, verschleudert werden.

    Unser Lebensstandard wird dann auf das Niveau des prädemokratischen Rumäniens absinken, gewinnen werden internationale Großkonzerne und Banken. Die werden dann die Regeln aufstellen weil sie alles besitzen!

  • R
    raptor-erectus

    ich dachte immer, dass eine online zeitschrift wie taz.de eigene und klare stellungen bezieht; hier wird ein genehmes und gewolltes polit-produkt namens mayer raum gelassen, seine propaganda zu verbreiten. zu diesem pro- sollte seitens taz.de unbedingt ein contra-artikel plaziert werden....DAS ist demokratie und koennte den anschein verringern, dass hier - kurz vor der entscheidung des bvg - massiv stimmungsmache betrieben wird.

  • L
    logo

    Das hat aber viele Anläufe bedurft, bis sich der Herr auch mal darüber äußerte, um was es geht - den ESM. Und dies bleibt als letzte Antwort auch einfach so stehen. Ich habe im übrigen ganz andere Erwartungen an das Verfassungsgericht: nämlich dass es den Souverän vor dem Verrat durch seine Abgeordneten rettet.

    Das meine ich explizit nicht national, das europäische Parlament sollte über die Vergabe solcher Summen entscheiden.

  • IG
    I. Gerigk

    "Die Richter in Karlsruhe leben nicht auf einem anderen Planeten. Sie wissen sehr genau, welche Auswirkungen ihre Entscheidungen haben können."

     

    Also darf eine Regierung und ihre Parteien in Komplizenschaft mit Her Majesty's loyal opposition (SPD) einfach mal so das Grundgesetz aushebeln und vollendete Tatsachen schaffen - und das Verfassungsgericht muss das dann unbedingt auch absegnen?

     

    Aber auch ich glaube nicht, dass sich Karlsruhe im Sinne des Grundgesetzes und damit gegen den Ausverkauf der Demokratie an die Finanzwirtschaft entscheiden wird.

     

    Sollte sich Karlsruhe aber doch gegen diejenigen Kräfte stellen, die die wahre Macht in unserem Lande haben, dann werde ich meine Ausgabe des Grundgesetzes vielleicht doch noch mal aus der letzten Umzugskiste holen und ins Bücherregal stellen.

     

    Vielleicht ist dieses Grundgesetz dann ja doch noch mehr als ein bloßes Täuschungs- und Beruhigungsmanöver gegenüber unserer Bevölkerung ... Und genau um diese Frage geht es bei dieser Entscheidung.

     

    PS. Ich bin wahrlich keiner dieser Tea-Party-Leute. Ich bin für Steuern und für einen starken Staat, der seine Aufgaben dadurch wahrnehmen kann. Aber fürderhin werde ich darauf achten, zurückzuhalten, wo es nur geht - denn sonst kriegen es ja eh nur die Banken!

  • W
    Willibald

    Oh Gott, wer hat denn den Herr Mayer hier posaunen lassen, dieser hat vor dem BVerfG den folgenden Standpunkt vertreten:

     

    "Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie. Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts und eine damit verbundene Ausweitung der Möglichkeiten zur Verfassungsbeschwerde gebe es aber keinen Anlass."

     

    Ich zitiere hierzu Artikel 20(1) und (2) des GG: Die BRD ist ein demokratischer Rechtsstaat ... Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

     

    Wer gibt denn so einem Verfassungsfeind ein Forum?

  • M
    Matze

    "Zum einen gibt es da das Instrument der 'Dringlichkeitsbeschlüsse des Gouverneursrats', die ausdrücklich erlaubt sind und der Bundestag erst post factum um Zustimmung gefragt wird. Zum anderen zeige sich im Vertrag, dass der ESM die Liste der bisher vorgesehenen Finanzinstrumente durch Beschluss jederzeit erweitern könne. "

    (Thomas Pany, telepolis.de)

  • W
    Willibald

    Oh gott, es wäre gut, wenn die Journalisten mal den ESM-Vertrag lesen würden und sich überlegen, was es konkret für sie und ihre Nachfahren bedeutet, statt übereifrig den KommEUnisten die Lanze zu halten.

     

    Denn im KommEUnismus verlieren wir alle.

     

    Genauso wie der deutsche Michel in der EZB mit dem gleichen Stimmanteil wie Zypern um seine Zinsen betrogen wird, so wird sich auch der Einfluss von Schäubelchen auf den ESM in Grenzen halten.

     

    Raus aus dem Euro! Fragt Euren Bäcker, ob er auch andere Währungen annimmt, den EU-Umverteilungswahnsinn unterstützen wir mit jedem Einkauf in dieser obsoleten Papierwährung.

  • M
    Max

    "Die Haushaltsautonomie und die Rechte der Bundesbürger sind damit gewahrt."

     

    Ein gewisser Homburg schreibt da was anderes:

    http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/europas-schuldenkrise/schuldenkrise-retten-ohne-ende-11832561.html

     

    Z.B. auch dass laut ESM-Vertrag die Haftung Deutschlands effektiv unbegrenzt ist.

     

    " Zum Beispiel durch Verdopplung des Ausgabekurses könnte der ESM die Haftungssumme auf fast 1,4 Billionen Euro erhöhen, ohne dass es einer Vertragsänderung oder Kapitalerhöhung bedürfte."

  • LC
    Lara Croft

    Die juristische Sicht der Kläger wäre auch sehr interessant gewesen!

     

    Was ist z.B. mit Gauweilers aktueller Argumentation? Wieso wird er nicht auch in der taz interviewt? Sondern nur die Sicht der Bundesregierung?

     

    Das ist zu einseitig.

     

    "FRANZ MAYER 44,Professor für Europa- und Verfassungsrecht an der Uni Bielefeld und hat den Bundestag bei EU-Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten."

  • PA
    Peter A. Weber

    Hier wird einmal mehr das Schreckgespenst der Panik, die uns in den Abgrund führt, an die Wand gemalt und zum tausendsten Male die Mär von der Alternativlosigkeit vorgeführt. Mit anderen Worten: nur weiter so, ohne daß Lehren aus Fehlern gezogen werden.

     

    Die meisten dieser sog. Experten haben nicht den geringsten Realitätsbezug zum Leben des "normalen" Menschen und besitzen nicht die Spur eines Vorstellungsvermögens, daß der Mut zur Veränderung nicht im Chaos sondern in einer gerechteren Welt landen könnte. Mit solchen Experten und Politikern ist wirklich kein Staat zu machen, denn sie sind nicht in der Lage, konstruktiv und verantwortungsvoll die Zukunft zu gestalten. Es ist zu befürchten, daß die Richter am BfG genau so gepolt sind. Schade, daß die TAZ hier nicht genügend gegenhält.

  • J
    jana

    Sehr geehrter Franz Meyer, bitte geben Sie doch

    ihre Approbation zurück und fangen bei McDonalds

    am Schalter an. Wer solche Interviews gibt, bescheinigt das die Unis in Sachen Jura nichts aber

    gar nichts Wert sind! Wenn der Belzebub auf

    das Grundgesetz losgelassen wird, dann kommt sowas

    raus. Scheiß auf die Noten, wenn die Streber

    das System Deutschland und all seine kulturellen

    Früchte zu Grabe tragen. Die Bewertungsregularien

    an den Unis müssen extrem mangelhaft gewesen sein.

     

    Leute, wie sie machen den Weg frei für Katastrophen,

    die sie vorgeben verhindern zu wollen.

    Sie widern mich an aus tiefster Seele!

  • T
    theo

    Her mit der Panikreaktion, hinweg mit den EURO

    und dessen Anhang!

    Neues Spiel, neues Glück für alle!

  • D
    D.J.

    Zur Euro-Berichterstattung der taz insgesamt: Einer Sache bin ich mir ziemlich gewiss, auch wenn ich sie mir beileibe nicht wünsche: In wenigen Jahren werden die taz-Redakteure sich verwundert die Augen reiben und sich fragen, warum sie damals (=heute) versagt haben. Betrifft freilich die meisten anderen Medien auch. Keine Frage von Rechts und Links, sondern der Bereitschaft, konsequent für die Demokratie einzutreten. Darum finden sich kluge Leute in allen Lagern (Gauweiler, Däubler-Gmelin. Wagenknecht - nur ein Grüner fällt mir nicht ein in diesem Zusammenhang).

  • FM
    Frank M

    Zitat

    Das Verfassungsgericht legt großen Wert darauf, dass der Bundestag sein Budgetrecht ausüben kann. Wird dieses durch den europäischen Fiskalvertrag nicht eingeschränkt?

    Ich vermute, die Richter werden diese Ansicht der Kläger zurückweisen.

    Zitatende

     

    warum wird denn nicht in der Sache geantwortet?

     

    Zitat

    Denn der Bundestag hat sein Budgetrecht ja schon längst selbst eingeschränkt, indem er die Schuldenbremse im Grundgesetz verankerte. Diese funktioniert ganz ähnlich wie der Fiskalpakt.

    Zitatende

     

    Nach dem Motto: das Opfer wäre sowieso irgendwann gestorben, oder: der lag da doch schon!

     

    Was für eine abgefeimte Argumentation in einer wirklich wichtigen Entscheidung!

     

    1: Wenn wir wollen, können wir die Schuldenbremse auch wieder aus dem Grundgesetz rausnehmen, das ist doch

    2: mitnichten ein Grund, warum das Parlament seine Butgethoheit aufgeben soll.

     

    Deutschland hat sein Budgetrecht verwirkt, weil es eine Schuldenbremse ins GG gepackt hat? Was hat denn Herr Mayer geraucht?

     

    Und, wie hier irgendjemand einfach mal Entscheidungen des höchsten Gerichts in Deutschland in völkerrechtlich entscheidenden Fragen vorwegnimmt und publizistischen Druck aufbaut, halte ich für eine bodenlose Frechheit.

  • A
    Andre

    "Die Haushaltsautonomie und die Rechte der Bundesbürger sind damit gewahrt."

     

    Hmmm...das setzt voraus, dass die Parteioligarchen im Bundestag wirklich im Interesse der Bürger handeln würden. Diese werden jedoch eigentlich in Deutschland gerne aussen vor gelassen.

     

    Ich sehe also mitnichten, dass die Rechte der Bürger mittels dieser Abnickvariante im Bundestag gewahrt werden. Unter Fraktionszwang werden die Abgeordneten schon fleissig wie ein Wackeldackel alles abnicken, was von Mutti und Co vorgelegt wird. Auch die "Opposition" stimmt ja fleissig zu was ihnen vorgesetzt wird. Man meckert zwar showtechnisch ein wenig, aber nickt dann doch brav ab.

     

    Entweder die Bürger als Souverän erhalten endlich ihr zustehendes Recht auf wirklicher Mitbestimmung oder das Land geht in mittlerer Zukunft bachab.

     

    Solange es vielen finanziell noch einigermassen gut geht, wird nichts wesentliches passieren. Viele Bürger schlafen in unserer Partialdemokratie. Das Erwachen wird aber spätestens dann kommen, wenn es auch an die bisher noch verschonten Geldbeutel geht. Doch dann ist es vielleicht erstmal zu spät.

  • A
    autocrator

    "Über einen ähnlichen Rettungsschirm (EFSF) haben die Richter ja 2011 geurteilt, dass er mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Davon unterscheidet sich der ESM nicht grundsätzlich."

     

    - wer soetwas behauptet offenbart ein völliges unverständnis vom ESM:

    Hat der mann den ESM-vertrag überhaupt gelesen?

    Und sojemand ist "professor" ???

     

    Herr professor: Ein wissenschaftler arbeitet anders.

    Sie sind die lebende bestätigung des satzes "Jurist und auch sonst von minderem verstand". Peinlich, peinlich, peinlich.

  • DW
    dieser Welt

    Gleich zu Beginn des Textes treten bereits erste Ermüdungserscheinungen durch die Ausführung des "Verfassungsrechtlers" auf.

     

    Auf die simple Frage: "Hebelt die EZB, wieder Staatsanleihen verschuldeter Staaten kaufend, das Parlament aus?", die Antwort:

    "Ich glaube nicht! EZB...plausibel erklären, bla bla...im Rahmen des Auftrags...bla bla, ...in den EU-Verträgen niedergelegt... fassel, fassel... Bundestag zugestimmt...nur Anleihen von Ländern, die einem Sanierungsprogramm des Europäischen Stabilisierungsfonds unterworfen...bla, bla"

     

    Allein schon auf Grund dieser Aussage sei die simple Frage gestattet: für wie demokratisch Verfassungsrechtler im Allgemeinen die EU-Verträge ansehen, die ja ohne hinlängliches Wissen und OHNE grosse Beteilligung der europäischen Bevölkerung ausgearbeitet wurden und auf dessen Grundlage anscheinend entschieden werden soll?

     

    Wenn dieser Artikel etwa dort ansetzen wollte, wo Jürgen Habermas "mehr demokratische Partizipation des europäischen Bürgers innerhalb der EU" einzufordern gedachte, ist dieser Artikel "vielbedeutend nichtssagend" und gehört nur als Erweiterung in die Reihe der europäischen Sammeledition: "Das Unvermeidliche anerkennen".

  • S
    Sven

    Der Gouverneursrat entscheidet mit zweidrittel Mehrheit. Der Gouverneursrat darf auch ohne Deutschland Entscheidungen treffen. Nur für Beschlüsse, für die eine Qualifizierte Mehrheit notwendig ist, kann Deutschland Einfluß nehmen.

     

    Und EFSF mit ESM zu vergleichen, ist wie Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

     

    Die Haftung steigt, wenn eines der anderen Länder als Geldgeber ausfällt. Dazu Bedarf es doch keiner Vertragsänderung.

     

    Außerdem steigt die Haftung mit jeder Gelddruckaktion der EZB und zwar gemäß dem Anteil der Bundesbank und da hat der Bundestag kein Mitspracherecht.

  • LB
    Lesen bildet

    Der gute Mann kann nicht lesen!

     

    Er behauptet " Die Haushaltsautonomie und die Rechte der Bundesbürger sind damit gewahrt."

     

    ARTIKEL 9 Abs. 3. des ESM Vertrags:

    "Die ESM-Mitglieder verpflichten sich

    unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, das der Geschäftsführende Direktor gemäß diesem

    Absatz von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen."

     

    Nochmal da steht unwiderruflich und uneingeschränkt!(...egal was der Bundestag beschließt)