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■ ZwickJunior außer Vollzug

München (dpa) – Der Haftbefehl gegen den Bad Füssinger Bäder-Unternehmer Johannes Zwick soll unter massiven Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Das entschied das Landgericht Landshut. Der Sohn des Bäderkönigs Eduard Zwick solle auf freien Fuß kommen, wenn er eine Kaution von 60 Millionen Mark stelle, seinen Reisepaß abgebe und sich wöchentlich bei der Polizei melde, bestätigte Richter Heinrichsen.

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