: Jugendliche wegen Mordes vor Gericht
Zwei zur Tatzeit 16- und 17jährige Jugendliche stehen seit gestern wegen Mordes an einem 45jährigen Volltrunkenen vor dem Landgericht. Die Öffentlichkeit ist mit Rücksicht auf das Alter der Angeklagten von der Verhandlung ausgeschlossen. Die Jugendlichen hatten gestanden, in der Nacht zum 13. November 1993 ihr späteres Opfer beobachtet zu haben, als der Betrunkene wegen Zechschulden aus dem Ratskeller Johannisthal verwiesen wurde. Sie sollen dessen Scheckkarte gefunden und versucht haben, in einem Hausflur durch schwere Mißhandlungen des Mannes die Geheimnummer zu erfahren. Das Opfer starb an den Folgen der Mißhandlungen.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen