■ Am Rande: Journalist mit Beugehaft bedroht
Nachdem sich ein Agentur- Journalist geweigert hat, im Verfahren gegen einen Grenzschutzbeamten auszusagen, entschied das Landgericht Görlitz auf ein Ordnungsgeld von 750 Mark und ordnete Beugehaft an. Dem Frankfurt (Oder)-Korrespondenten von ddp/ADN wird so faktisch das Zeugnisverweigerungsrecht verwehrt.
Der BGS-Beamte, der wegen Geheimnisverrates angeklagt ist, soll dem Journalisten Informationen über eine Festnahme polnischer Autoschieber gegeben haben. Gegenüber der taz begründete der Richter Werner Stotz die Entscheidung damit, daß der Journalist sein Zeugnisverweigerungsrecht, „soweit es um den Namen des Informanten geht“, bereits verwirkt habe. Schließlich habe er im Gespräch mit der Görlitzer Staatsanwaltschaft den Namen des Informanten bereits genannt.
Die Agentur, die gegen das Urteil Beschwerde einlegte, beruft sich allerdings darauf, daß das Gespräch mit dem Staatsanwalt keine Vernehmung gewesen sei, sondern lediglich ein unverbindliches Telefonat: „Nur eine Aussage in einer Vernehmung hätte dazu geführt, daß er auf das Zeugnisverweigerungsrecht hinsichtlich des Informanten freiwillig verzichtet hätte und damit auch künftig die Quelle preisgeben muß“, heißt es in einer Erklärung der Agentur. dek
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