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■ Berliner TelegrammJob-sharing jetzt auch in Arztpraxis möglich

Angesichts der gestiegenen Arbeitslosigkeit unter Medizinern können Vertragsärzte ab sofort auch Job-sharing oder Teilzeitarbeit praktizieren. Das sieht das 2. Neuordnungsgesetz für die Gesetzliche Krankenversicherung vor, wie die Kassenärztliche Vereinigung (KV) mitteilte. Die Regelung gestattet, daß Vertragsärzte auch in einem für weitere Niederlassungen gesperrten Bezirk einen Arzt als Partner zur Bildung einer Gemeinschaftspraxis aufnehmen können. ADN

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