Job am Flughafen: Kündigung eines Salafisten rechtens
Die Entlassung eines mutmaßlichen Salafisten aus einem Job im sicherheitsrelevanten Frachtbereich des Frankfurter Flughafens war rechtens. Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage des Mannes gegen den Entzug seiner Zuverlässigkeitsbescheinigung abgewiesen. Diese war ihm nach einem Hinweis des niedersächsischen Verfassungsschutzes auf eine islamistische Radikalisierung entzogen worden. Dem Mann wurde gekündigt. Laut Verfassungsschutz hatte er sich radikalisiert und Anschläge befürwortet. Der Kläger sagte, er sei Muslim, aber nicht radikal. (dpa)
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