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Jenseits aller Kontrolle

betr.: „Wenn der Doktor zweimal röntgt“, taz vom 3. 8. 00

[. . .] Nach Aussagen des Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz sind es also das allzu häufige Röntgen, das Handy und die Sonne, die die wirkliche Strahlenbelastung ausmachen, nicht aber Atommeiler oder gar die Auswirkungen der zu erwartenden neuen Strahlenschutzverordnung. Fest steht jedoch: Wie oft ich mich röntgen lasse, bestimme ich selbst. Ob ich ein Sonnenbad nehme, ebenfalls und erst recht, ob und wie oft ich ein Handy benutze. Wie viel aus dem Atomrecht entlassener Bauschutt aber im Straßenbau eingesetzt wird oder wie viel aus dem Atomrecht entlassener Abfall auf der Deponie in meiner Nähe abgelagert wird, kann ich nicht beeinflussen. Es kann auch von niemandem kontrolliert werden, denn aus dem Atomrecht entlassene Abfälle werden nicht anders kontrolliert als der gewöhnliche Abfall.

Unverständlich, dass eine Umweltorganisation wie der BUND sich auf eine solche Grenzwerte- und Freigabediskussion einlässt, denn eine Sache, die sich in ihrer Einhaltung nicht kontrollieren lässt, ist auch durch Grenzwerte nicht zu reglementieren.

ULRIKE TRICK , Schermbeck

[. . .] Wenn der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert, die geplanten Grenzwerte und Kontrollregelungen seien zu lasch, dann ist das völlig unverständlich. Mit dieser Art der Kritik verzichtet der BUND darauf, die Ungeheuerlichkeit einer solchen Problemlösung zugunsten der Atomindustrie und zulasten der Gesundheit der Bevöklerung anzuprangern. Daraus lässt sich die Schlussfolgerung ziehen, dass der Verband grundsätzlich gegen die Verbringung niedrigstrahlenden Atommülls in menschliche Lebensbereiche nichts einzuwenden hat. Eine solche Position ist aber mit der Beschlusslage des BUND zum sofortigen Ausstieg unvereinbar. Nur die strikte Ablehnung der Entlassung radioaktiver Stoffe aus der atomrechtlichen Überwachung wäre da eine angemessene Reaktion gewesen. [...] TRAUTE KIRSCH,

atompol. Sprecherin d. BUND Landesverband NRW

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