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Jens half Deserteuren

■ Ehepaar Jens zu 6.600 Mark Geldstrafe wegen Beihilfe zur Desertion verurteilt

Tübingen (dpa) – Das Literatenehepaar Walter und Inge Jens ist vom Amtsgericht Tübingen am Montag abend wegen gemeinsamer Beihilfe zur Fahnenflucht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Im Januar 1991, zur Zeit des Golfkriegs, hatte das Ehepaar zwei jungen desertierten Berufssoldaten der US-Armee etwa zwei Wochen lang Unterschlupf gewährt. Dafür wurden sie nun zu einer Geldstrafe von 6.000 beziehungsweise 600 Mark verurteilt.

Der Vorfall war durch eine Anzeige durch die Nachbarn bekanntgeworden. Die Staatsanwaltschaft erstattete daraufhin Strafanzeige und leitete ein Verfahren ein. Die beiden Soldaten wurden später von einem US-Gericht verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Einstellung des Verfahrens gegen 10.000 beziehungsweise 5.000 Mark Geldbuße angeboten, das Ehepaar Jens dies aber als Schuldeingeständnis abgelehnt. Vor dem Amtsrichter erklärten beide, sie hätten als Christenmenschen gehandelt und Hilfsbedürftige vor ihrer Tür ganz selbstverständlich aufgenommen, ohne sich etwas dabei zu denken. Das Gericht sprach sie der gemeinsamen Beihilfe zur Desertion schuldig, sah aber ein geringes Verschulden an und stufte das Vergehen als Gewissenstat ein.

Die Geldstrafe an die Staatskasse wurde umgewandelt in eine Geldbuße in gleicher Höhe, die Walter und Inge Jens an die Bosnienhilfe des Roten Kreuzes zahlen müssen. Die beiden, die ihre Tat nicht bestritten, nahmen das Urteil an.

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