piwik no script img

Jagdverbot im Wattenmeer

Die Elbjäger dürfen im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer nicht mehr jagen. Das hat in erster Instanz das Verwaltungsgericht Schleswig (Az.: 7 A 151/01) entschieden. Der klagende Verein „Elbjäger e.V.“ hat seit 30 Jahren die Uferbereiche der Elbe von Hamburg bis zur Nordsee von der Bundesrepublik zur Jagd vor allem auf Wasservögel gepachtet; im Ende 1999 in Kraft getretenen schleswig-holsteinischen Nationalparkgesetz wurde die Jagd im Wattenmeer und damit in einem Teilbereich der Pachtflächen verboten. Eine Ausnahmegenehmigung könne nicht erteilt werden, da die Jagdausübung dort „zu einer nachhaltigen Störung des Schutzgebietes“ führe und „damit unzulässig“ sei, entschieden die Richter.