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JUSTIZMausgrau im Sensationsprozess

13-facher Totschlag oder Sterbebegleitung: Im Landgericht Hannover hat die Neuauflage des Prozesses gegen die Ärztin Mechthild Bach begonnen. Die hat vor Gericht bislang geschwiegen. Und nun erstmals ausgesagt.

Vor allem von älteren HannoveranerInnen erfährt die angeklagte Ärztin Mechthild Bach Unterstützung, hier beim ersten Prozess 2008. Bild: dpa

Was da gestern morgen im Schwurgerichtsaal des Landgerichts seinen Lauf nahm, nennt man wohl einen Sensationsprozess. Die Vorwürfe sind monströs. Dreizehn Mal Totschlag, begangen an Patienten von einer Medizinerin, die als "Todesengel" durch die Boulevardgazetten geistert. Gewürzt mit einer nicht minder sensationellen Vorgeschichte: Exhumierungen, ein erbitterter Gutachterkrieg, Ex-Patienten, die für die Angeklagte auf die Straße gingen und ein inzwischen abgelöster Richter, der schon vor dem Prozess sicher war: die Ärztin "hat sie alle abgespritzt".

Dass diesmal alles in geregelten Bahnen verläuft, obliegt dem Kammervorsitzenden Wolfgang Rosenbusch. Neben einem beisitzenden Richter und zwei Schöffen war er das einzige neue Gesicht. Rechts thronte Oberstaatsanwältin Regina Dietzel-Gropp. Davor, frontal zur Richterbank, die Phalanx der Gutachter: Für die Anklage der Bochumer Schmerzmediziner Michael Zenz, für die Verteidigung Rafael Dudziak, Ex-Direktor der Frankfurter Uni-Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie und der Hamburger Rechtsmediziner Achim Schmoldt, "Privatgutachter" der AOK Niedersachsen, durch deren Recherchen der Prozess ins Rollen kam.

Die Angeklagte Dr. med. Mechthild Bach ist eine zierliche, unauffällige Person mit schmalen Gesichtszügen, die unter einer helmartigen Frisur fast verschwinden. Früher hätte man sie mit dem Adjektiv mausgrau belegt. Von dieser Farbe war auch ihr Kostüm, als sie flankiert von den Anwälten Matthias Waldraff und Albrecht-Peter Wegener den Gerichtssaal betrat. Sie hat die ihr zur Last gelegten Verbrechen stets bestritten, aber im ersten Prozess zur Sache kein einziges Wort gesagt. Das sollte sich ändern. Nach Verlesung der Anklage.

Verfahren im zweiten Anlauf

Der erste Prozess gegen die Ärztin Mechthild Bach, zur Tatzeit Internistin in der hannoverschen Paracelsusklinik, begann am 28. Februar 2008.

Der Vorwurf: strafbare Sterbehilfe und Totschlag in acht Fällen durch "Morphium, teilweise in Kombination mit einer überhöhten Gabe von Diazepam (Valium)", deren Verabreichung "nicht den Regeln der ärztlichen Kunst" entsprochen habe.

Die mutmaßlichen Opfer waren alte und schwerkranke PatientInnen.

Das Verfahren wurde nach 23 Verhandlungstagen ausgesetzt, weil ein Richter einen Infarkt erlitt.

Zur Neuauflage bringt die Staatsanwaltschaft fünf weitere Fälle zur Anklage.

Laut Staatsanwaltschaft liefen alle dreizehn Fälle in etwa nach dem gleichen Muster ab. Zwischen 2000 und 2003 wurden die Patienten, teils auf eigenen Wunsch, in die innere Abteilung überwiesen, wo Dr. Bach als Belegärztin wirkte. Sie waren zwischen 57 und 91 Jahren alt und litten meist unter "Multimorbidität", soll heißen an mehreren schweren Erkrankungen, vom metastasierenden Leberkrebs bis zu Nierenversagen. Ein Mann, so Oberstaatsanwältin Dietzel-Gropp, sei jedoch nur wegen Austrocknung und anhaltender Schwäche eingeliefert worden und dennoch kurz darauf verstorben. Zu klären ist, ob Dr. Bach die Patienten durch Morphine und andere Beruhigungsmittel womöglich aktiv zu Tode gebracht hat.

Nun erhob sich die Angeklagte, die seit sechs Jahren mit den Vorwürfen leben muss. Sie las mit zitternden Händen und zeitweise von Weinkrämpfen geschüttelt, eine Erklärung folgenden Inhalts vor: Die Therapie sei in "jedem der 13 Fälle medizinisch indiziert" gewesen. Nie habe sie "die letzte Lebenszeit" der Patienten durch Morphium verkürzt. Sie räumte aber ein, dass sie ihr Handeln nicht immer ausreichend schriftlich dokumentiert habe. Dieses Versäumnis "war zweifellos ein schwerer Fehler, der mich hierher gebracht hat". Kraft und Zuversicht schöpfe sie aber aus der Unterstützung ihrer früheren Patienten, die "meine Integrität" nie in Zweifel gezogen hätten.

Einige von ihnen hatten morgens vor dem Landgericht demonstriert. Jetzt saßen sie im Publikum und bestätigten den Reportern gern und ausführlich die letzten Sätze der Angeklagten.

Was folgte, war eine einstündige Philippika ihres Anwalts Matthias Waldraff, die Staatsanwältin Dietzel-Gropp und ihre Gutachter weiß wie Kreide werden ließ. Mit schneidendem Sarkasmus und gepflastert mit Belegen aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes rügte Verteidiger Waldraff erst die "menschenunwürdig" lange Verfahrensdauer, dann die "Parteilichkeit" des Gutachters Zenz sowie dessen schlampige Arbeitsweise. Während er diesem noch eine Bewährungsfrist einräumte, fing sich AOK-Gutachter Schmold einen Befangenheitseintrag ein. All das, fügte sein Kollege Wegener hinzu, sei "ein Offenbarungseid der hannoverschen Justiz". Fortsetzung morgen.

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