■ JUSTIZ: Posthumer Freispruch für SA-Mann abgelehnt
Moabit. Die 52. Kassationskammer des Landgerichts hat es gestern abgelehnt, das frühere Mitglied einer SA- Standarte, Otto B., vom Vorwurf freizusprechen, 1933 als Kriminalbeamter bei der »Köpenicker Blutwoche« an der Ermordung eines SPD-Mitglieds beteiligt gewesen zu sein. Otto B. war 1950 im Alter von 71 Jahren vom Ostberliner Landgericht zu 25 Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er starb 1957 im Zuchthaus Brandenburg. Seine Enkelin hatte jetzt mit Unterstützung der Staatsanwaltschaft die Aufhebung des Urteils und Freispruch beantragt. Gleichzeitig hatte sie die Freigabe des damals beschlagnahmten Vermögens gefordert. Dies lehnte das Gericht ab.
Ausführlicher Bericht folgt
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