■ JUSTIZ: Todesdrohung gegen Verwandte
Berlin. Wegen erpresserischen Menschenhandels wurde gestern ein 30jähriger Brite zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Die Verbüßung der Strafe setzte das Landgericht auf drei Jahre zur Bewährung aus. Der Angeklagte hatte am 8. September 1991 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau zu einem Treffen zwingen wollen, indem er ihre achtjährige Tochter und seine Schwiegermutter mit dem Tode bedrohte. Ein Einsatzkommando überwältigte den Angeklagten.
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