: Itzi bitzi tini wini
BONN taz ■ In der letzten Sitzung des Beschwerdeausschusses des Deutschen Presserats wurde die Zeitschrift Coupé öffentlich gerügt, weil sie in einem Artikel unzulässig einen Zusammenhang zwischen dem Tragen von Badebekleidung und dem Entstehen der Darmkrankheit Morbus Crohn behauptet hatte. In dem Beitrag werde unangemessen sensationell über medizinische Themen berichtet und damit gegen Ziffer 14 des Pressekodex verstoßen, urteilte der Beschwerdeausschuss. Pups.
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