Israelischer Gesetzesentwurf: Haftstrafen für Nazivergleiche
NS-Symbole und -Schmähungen sind in Israel ein häufiger Bestandteil des politischen Diskurses. Ein neues Gesetz sieht dafür hohe Bußgelder vor – oder Gefängnis.
JERUSALEM afp | Ein neues Gesetz, das die unangemessene Verwendung der Bezeichnung „Nazi“ oder von Nazi-Symbolen unter harte Strafen stellt, wird am Mittwoch in erster Lesung im israelischen Parlament debattiert. Wie israelische Medien berichten, sieht der Entwurf bis zu sechs Monate Gefängnis oder ein Bußgeld von umgerechnet 20.000 Euro vor, wenn politische Gegner als „Nazis“ geschmäht werden oder Symbole wie Hakenkreuze, gestreifte KZ-Gefangenenkleidung und der gelbe Davidstern als Protestmittel genutzt werden.
Die Gesetzesinitiative geht vom Abgeordneten Schimon Ohajon von Unser Haus Israel aus, der dem Knesset-Ausschuss gegen Antisemitismus vorsitzt. Unterstützt wird er von Abgeordneten der beiden liberalen Regierungsparteien Hatnuah und Es Gibt Zukunft.
Zu Beginn der Woche fand der Entwurf bereits eine Mehrheit im Kabinettsgremium für die Gesetzgebung. „Die unerträgliche Art, in der diese Terminologie und Symbolik im öffentlichen politischen Streit alltäglich genutzt werden, verletzt die Gefühle der Holocaust-Überlebenden und ihrer Nachkommen“, heißt es in der Präambel.
Vor allem israelische Ultraorthodoxe oder Rechtsextremisten unter den Siedlern nutzen Nazischmähungen und Symbole des Nationalsozialismus häufig bei Demonstrationen als Mittel der Provokation. Aber auch im politischen Parteienstreit gehören verletzende Nazi-Vergleiche in Israel zum Standardvokabular.
Gegenargument Meinungsfreiheit
Während die Befürworter des neuen Gesetzes vor der Verharmlosung und Relativierung der NS-Verbrechen warnen, sehen Kritiker die Meinungs- und Redefreiheit in Gefahr. So heißt es im zentralen Leitartikel der linksliberalen Tageszeitung Haaretz vom Dienstag: „So ungerechtfertigt und widerlich diese Rhetorik in vielen Fällen auch ist, muss insbesondere in Israel die Kritik von Taten und Meinungen zulässig sein, die an diejenigen der Nazis erinnern.“
Wer sich persönlich beleidigt fühle, könne sich schon heute zivilrechtlich verteidigen, schreibt die Zeitung. Im Gesetzentwurf wird klargestellt, dass die Verwendung der NS-Begriffe und -Symbole „zu Zwecken der Bildung, der Dokumentation, der geschichtlichen Darstellung und wissenschaftlichen Forschung“ nicht strafbar sind.
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