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IranerBrautgeld-Deal gilt in Deutschland

Deutsche Gerichte müssen laut einem Urteil bei Brautgeld-Vereinbarungen aus dem Iran dortiges Recht anwenden. Grund ist ein Abkommen von 1929.

ZWEIBRÜCKEN taz/ap Eine Frau kann ihr nach iranischem Recht vereinbartes Brautgeld vor einem deutschen Gericht einklagen. Dies geht aus einer Entscheidung hervor, die das Oberlandesgericht Zweibrücken am Donnerstag veröffentlicht hat. Im konkreten Fall muss ein Mann seiner geschiedenen Ehefrau eine traditionelle Morgengabe im Wert von 1.000 wertvollen Goldmünzen auszahlen, auf die sich das Paar bei der Heirat im Iran 1994 geeinigt hatte. Das Gericht setzte den Streitwert auf 60.000 Euro fest.

Die Ehe war 2005 in Deutschland geschieden worden. Daraufhin verweigerte der Mann die Zahlung des Brautgeldes und bezweifelte, dass die Frau ihre Forderung in Deutschland durchsetzen könne. Das Gericht entschied jedoch, dass deutsche Gerichte im Fall der Morgengabe iranisches Recht anwenden müssten: "Grundlage der Entscheidung ist ein Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien aus dem Jahr 1929, das immer noch gilt", sagte Gerichtssprecher Harald Jenter.

Laut Urteilsspruch wird die Zahlung des vereinbarten Brautgeldes spätestens mit der Scheidung fällig; die Ehefrau kann die Zahlung aber auch zu einem früheren Zeitpunkt einfordern. Die Morgengabe ist eine in islamischen Ländern verbreitete Form der Mitgift, die angehende Ehemänner ihrer Braut zusichern. Sie dient in vielen Fällen der sozialen Absicherung der Frau.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

3 Kommentare

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  • AS
    A. Saadi

    Sehr gute Entscheidung des Richters,leider wird dieses Recht in den meisten so gennanten islamischen Länder mißbraucht zugunsten der Männer. Ausnahmeweise, wenn die Frau wohlhabend ist, dann erzwingt sie ihren Recht durch Bestechung, Korruption, oder auch wenn ihre Familie zu der Elite des Landes gehört. In allen Fällen leiden die Frauen aus ärmeren Familien.

     

    Ich hoffe, dass die BRD mit allen so gennanten islamischen Länder solche Abkommen abgeschlossen hatte.

     

    Viele Frauen aus dem Iran oder aus andere sog. islamischen Ländern wissen dieses Recht nicht.

     

    Dieses Urteil wird einige Männer, die solche arrangierte Ehen oder Ähnliches angehen, abschrecken.

     

    Hervoragendes Journalismus.

    Ihre Zeitung muß als Pflichtlektüre in den Schulen eingeführt..., sehr informativ, tolerant etc..., Sie sind auf den richigen Weg, vielen Dank.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    A. Saadi

  • AS
    A. Saadi

    Sehr gute Entscheidung des Richters,leider wird dieses Recht in den meisten so gennanten islamischen Länder mißbraucht zugunsten der Männer. Ausnahmeweise, wenn die Frau wohlhabend ist, dann erzwingt sie ihren Recht durch Bestechung, Korruption, oder auch wenn ihre Familie zu der Elite des Landes gehört. In allen Fällen leiden die Frauen aus ärmeren Familien.

     

    Ich hoffe, dass die BRD mit allen so gennanten islamischen Länder solche Abkommen abgeschlossen hatte.

     

    Viele Frauen aus dem Iran oder aus andere sog. islamischen Ländern wissen dieses Recht nicht.

     

    Dieses Urteil wird einige Männer, die solche arrangierte Ehen oder Ähnliches angehen, abschrecken.

     

    Hervoragendes Journalismus.

    Ihre Zeitung muß als Pflichtlektüre in den Schulen eingeführt..., sehr informativ, tolerant etc..., Sie sind auf den richigen Weg, vielen Dank.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    A. Saadi

  • AS
    A. Saadi

    Sehr gute Entscheidung des Richters,leider wird dieses Recht in den meisten so gennanten islamischen Länder mißbraucht zugunsten der Männer. Ausnahmeweise, wenn die Frau wohlhabend ist, dann erzwingt sie ihren Recht durch Bestechung, Korruption, oder auch wenn ihre Familie zu der Elite des Landes gehört. In allen Fällen leiden die Frauen aus ärmeren Familien.

     

    Ich hoffe, dass die BRD mit allen so gennanten islamischen Länder solche Abkommen abgeschlossen hatte.

     

    Viele Frauen aus dem Iran oder aus andere sog. islamischen Ländern wissen dieses Recht nicht.

     

    Dieses Urteil wird einige Männer, die solche arrangierte Ehen oder Ähnliches angehen, abschrecken.

     

    Hervoragendes Journalismus.

    Ihre Zeitung muß als Pflichtlektüre in den Schulen eingeführt..., sehr informativ, tolerant etc..., Sie sind auf den richigen Weg, vielen Dank.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    A. Saadi