Integrationsdebatte in der Regierung: Wer sich anstrengt, darf bleiben
In dieser Woche werden die Verschärfungen des Ausländerrechts im Bundestag beraten. Die schwarz-gelbe Koalition findet das Paket "ausgeglichen".
BERLIN taz | Union und FDP verteidigen die anstehenden Änderungen im Ausländerrecht gegen Kritik aus der Opposition. Es gebe keine Wende in der Ausländerpolitik der Koalition, sondern nur eine "logische Weiterentwicklung" bestehender Regelungen, sagte der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl. Als "ausgeglichen" bezeichnete Hartfrid Wolff (FDP) das Gesetzespaket, das am Montag Gegenstand einer Sachverständigenanhörung war und noch in dieser Woche in Innenausschuss und Bundestagsplenum abschließend beraten werden soll.
Im Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat wird an verschiedenen Stellschrauben des Ausländerrechts gedreht. Neben der Schaffung eines eigenständigen Straftatbestands gegen Zwangsheirat soll es ein Wiederkehrrecht für Frauen geben, die gegen ihren Willen im Ausland verheiratet wurden, zuvor aber in Deutschland gut integriert waren. Außerdem will die Koalition gegen Scheinehen vorgehen, indem die Mindestbestandszeit einer Ehe, die ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehepartners im Fall einer Scheidung begründet, von bislang zwei auf jetzt drei Jahre erhöht wird.
Experten kritisieren diesen Vorstoß. Er sei unverhältnismäßig und führe zu einer "Verschlechterung der Situation für von Gewalt betroffenen Mädchen und Frauen", erklärte der Verband binationaler Familien und Partnerschaften.
Zuspruch erhält die Koalition für die vorgesehene Änderung des Bleiberechts für Jugendliche, die bislang mit einer Duldung in Deutschland leben. Sind diese "gut integriert" - konkret heißt das Schulbesuch über sechs Jahre oder der Erwerb eines Schulabschlusses -, sollen sie mitsamt den Eltern eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Am meisten Widerspruch erntete die Koalition aber für ihren Plan, Neuzuwanderern die Aufenthaltserlaubnis nur befristet zu verlängern, solange diese ihren Integrationskurs nicht erfolgreich abgeschlossen haben. Das Bestehen des Sprachtests sei dafür aber keine Bedingung, sagte der CDU-Innenexperte Reinhard Grindel. "Derjenige, der sich bemüht, muss natürlich nicht fürchten, in seine Heimat zurückgeschickt zu werden", so Grindel. Neu sei allerdings, dass die Behörden in Zukunft verpflichtet seien, nach einem Jahr die Teilnahme an dem Kurs zu überprüfen. Schon bei der bisherigen Rechtslage sei eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nur zu erlangen gewesen, wenn das erforderliche Sprachniveau erreicht wurde.
Mit dem neuen Passus könne man "Integrationsverweigerer schneller feststellen", sagte Grindel; zudem könne man endlich belastbarere Zahlen und Daten "über diejenigen, die sich beharrlich weigern, einen Kurs zu besuchen", erlangen.
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