Insolvenz der Prokon GmbH: Gericht lehnt Beschwerden ab
Die Umwandlung der insolventen Windenergie-Firma Prokon in eine Genossenschaft ist rechtskräftig. So urteilt das Landgericht Itzehoe.
Die Gläubiger hatten sich mit großer Mehrheit Anfang Juli für das Genossenschaftsmodell und gegen einen Verkauf an den Energiekonzern EnBW ausgesprochen. Dagegen waren drei Beschwerden eingegangen, die das Landgericht in Itzehoe jetzt als unzulässig verwarf.
Die Beschwerdefrist sei nun abgelaufen, der Planbestätigungsbeschluss rechtskräftig. Nach der Eintragung der künftigen Prokon-Genossenschaft in das Genossenschaftsregister könne das gerichtliche Insolvenzverfahren alsbald aufgehoben werden.
Die Insolvenz der Windenergie-Firma Prokon war eine der größten deutschen Unternehmenspleiten.
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