: Innenbehörde bleibt hart
Die Innenbehörde beruft sich auf das Einverständnis der Hamburger Ärztekammer mit der medizinisch begleiteten Abschiebung kranker Flüchtlinge – obgleich der Deutsche Ärztetag vor zwei Wochen eine gegenlautende Resolution verabschiedet hat. In der jetzt vorliegenden Antwort auf eine kleine Anfrage des gesundheitspolitischen Sprechers der GAL-Fraktion, Peter Zamory, behauptet die Innenbehörde: „Die Frage (...) wurde mit dem geschäftsführenden Arzt der Ärztekammer Hamburg erörtert mit dem Ergebnis, daß grundsätzlich keine Bedenken gegen eine ärztliche Begleitung von Abschiebungen bestehen.“
Geschäftsführer Klaus-Heinrich Damm ließ indes gestern ausrichten, daß er das besagte Telefongespräch mit der Ausländerbehörde geführt habe, ehe der Deutsche Ärztetag seine Resolution verabschiedete. Außerdem habe er lediglich gesagt, daß grundsätzlich die medizinische Versorgung von Flüchtlingen im Flugzeug nicht verwerflich sei – solange dadurch nicht erst die Abschiebung ermöglicht werde. In den vergangenen Wochen hatte die Ausländerbehörde MedizinerInnen hingegen mit auf die Reise geschickt, um so ärztliche Reiseunfähigkeitsatteste auszuhebeln. Die Innenbehörde bestätigt, daß nach ihrer Auffassung auch AmtsärztInnen der ärztlichen Berufsordnung unterliegen. Ende voriger Woche hatte der MigrantInnen-Beauftragte der Ärztekammer, Klaus Weber, eine Anzeige gegen die Amtsärztin erwogen, die mit ihrem Votum die Abschiebung der kranken Kurdin Nikar Selcuk ermöglicht hatte. ee
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