Sie wollten niedrigere Hürden für Volksbegehren und mehr Macht fürs Volk. Nun zieht „Volksentscheid retten“ zurück: Der Senat habe sie ausgebremst.
Berlins Innensenator hält das Volksbegehren „Volksentscheid retten!“ teilweise für rechtswidrig. Die Initiative wirft ihm vor, die Prüfung verschleppt zu haben.
Hamburgs Verfassungsgericht stärkt die Rechte des Parlaments. Das Volksbegehren zur Rettung des Volksentscheids sei unzulässig. Volksinitiativen müssen künftig höhere Hürden überwinden
Für die Volksentscheide „Fahrrad“ und „Volksentscheide retten“ wird es eng: Die Innenverwaltung braucht länger als gewöhnlich für die rechtliche Prüfung.
50.000 Unterschriften will eine Initiative bis Ende des Monats sammeln. Bisher hat sie lediglich 15.000.
Eine Initiative will die Landesverfassung ändern und Volksentscheide verbindlicher machen. Dafür braucht sie in nur vier Wochen 50.000 Unterschriften.