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Indikationsregelung

■ betr.: „Abtreibung Behinderter nur bis zur 20. Woche“, taz vom 6.1. 98

Die Diskussion, die sich an dem Jungen entfacht hat, der mit Down-Syndrom in der 25. Schwangerschaftswoche „geboren“ wurde, zeigt nur eines, nämlich die Heuchelei der Indikationsregelung. Eine Frau, die sich aus den verschiedensten Gründen innerhalb der ersten 20 Schwangerschaftswochen für einen Abbruch entscheidet, wird auf jede erdenkliche weise gedemütigt und kriminalisiert. Will eine Frau in der 25. Schwangerschaftswoche einen (offensichtlich!) lebensfähigen Fötus abtreiben, weil er eine Trisomie 21 hat, ist das rechtlich in Ordnung. Ist ja auch behindert, das Kind. Völlig andere Sachlage, klar.

Ich möchte nicht falsch verstanden werden: Ich bin eine 100prozentige Befürworterin der Fristenlösung. Ich bin aber auch der Überzeugung, daß diese Frist für alle gilt, auch für der Gesellschaft unangenehme Föten. [...] Anja Peters, München

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